2242-K
Änderung der Richtlinien
für die Gewährung von Zuwendungen
für Denkmalschutz und Denkmalpflege
für die Gewährung von Zuwendungen
für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. November 2014 Az.: XI.4-K5112-12c/137 068
Die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege vom 18. Dezember 2009 (KWMBl 2010 S. 6), geändert durch Bekanntmachung vom 13. November 2012 (KWMBI S. 366), werden im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. II.2 Satz 1 wird die Bezeichnung des Staatsministeriums „Wissenschaft, Forschung und Kunst“ durch die neue Bezeichnung „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
- 2.
- In Nr. III wird das Datum „31. Dezember 2014“ durch das Datum „31. Dezember 2016“ ersetzt.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt am 30. Dezember 2014 in Kraft.
Dr. Adalbert Weiß
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor