Veröffentlichung KWMBl. 2014/02 S. 11 vom 24.01.2014

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Az.: II-5 S 4200.7-6a.3844
2230.1.1.1.1.0-K
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Antragstellung auf Einrichtung einer
erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2014/1
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Januar 2014  Az.: II-5 S 4200.7-6a.3844
An staatlichen Schulen kann im Rahmen der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel auf Antrag eine erweiterte Schulleitung eingerichtet werden (Art. 57a BayEUG). Die Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) bestimmt die für die Antragsberechtigung maßgeblichen Kriterien und regelt, dass die antragsberechtigten Schulen durch Bekanntmachung jeweils festzulegen sind (§ 1 Abs. 2 ErwSchLV). Die in der Bekanntmachung vom 11. November 2013 (KWMBl S. 359) getroffenen Regelungen (Bemessung der Leitungszeit, Verfahren zur Ermittlung der Antragsberechtigungen, Durchführung eines Wartelisten-Verfahrens, Aufforderung zur Einbeziehung des Personalrats bzw. Empfehlung zur Erörterung in der Lehrerkonferenz, verbindliche Vorlage eines schulbezogenen Konzepts) gelten für die Antragstellung zum Schuljahr 2014/15 unverändert fort. Auf die genannte Bekanntmachung wird verwiesen.
1.
Antragsstellung für das Schuljahr 2014/15
1.1
Antragstermin und Entscheidung
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter an staatlichen Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Schulen besonderer Art kann bis zum einen Antrag auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst stellen, sofern die Schule Antragsberechtigung gemäß Nr. 2 besitzt oder mit mindestens 16 staatlichen Lehrkräften zur Teilnahme am Wartelisten-Verfahren (§ 3 ErwSchLV) berechtigt ist. Hierzu ist das Antragsformular (Anlage) beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München fristgerecht einzureichen (Entscheidung nach Datum des Poststempels). Das Staatsministerium teilt den antragsberechtigten Schulen die Entscheidungen über den Antrag bis zum 30. April 2014 mit bzw. informiert im Falle einer Einrichtung einer erweiterten Schulleitung die Teilnehmer am Wartelisten-Verfahren zum selben Termin. Schulen des Wartelisten-Verfahrens können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn vorhandene Stellen und Mittel durch die Schulen mit Antragsberechtigung nicht vollständig ausgeschöpft werden.
1.2
Erneute Antragstellung zum Schuljahr 2014/15
Zum Schuljahr 2013/14 gestellte Anträge verlieren ihre Gültigkeit, so dass im Falle der Nicht-Berücksichtigung eine erneute Antragstellung auf Einrichtung zum Schuljahr 2014/15 erforderlich ist. Das schulbezogene Konzept ist hingegen nur dann erneut vorzulegen, wenn sich dieses seit dem zurückliegenden Antrag verändert hat oder Abänderungsbedarf aufgrund einer Antragsablehnung besteht. Ob und ggf. wann die Einbindung des Personalrats im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie die Erörterung in der Lehrerkonferenz über eine Erneuerung der Antragstellung zum Schuljahr 2014/15 erfolgt sind, ist im Zuge der Antragstellung zu erklären.
2.
Schulen mit Antragsberechtigung zum Schuljahr 2014/15
Unter Berücksichtigung der Antragsbewilligungen zum Schuljahr 2013/14 erhalten auf Grundlage der zum Schuljahr 2014/15 im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel nachfolgend genannte staatliche Schulen eine Antragsberechtigung. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ErwSchLV werden die "Amtlichen Schuldaten" des Schuljahres 2012/13 zugrunde gelegt (einschl. der zu berücksichtigenden Leitung weiterer Schulen gemäß Art. 57a Abs. 2 Satz 2 BayEUG). Die (maximal) zu gewährende Leitungszeit der Schule bemisst sich an der angegebenen Zahl der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung und beträgt zwei Stunden je Mitglied.
2.1
Realschule

Schul-
num-
mer


Schule


 MODUS  F 
max.
Anzahl
der
Mitglieder
erwSL1)
0421 Wilhelm-Leibl-Schule Staatliche Realschule Bad Aibling 5
0443 Staatliche Realschule Coburg II 5
0457 Herzog-Tassilo-Realschule Staatliche Realschule Erding 6
0462 Georg-Hartmann-Realschule Staatliche Realschule Forchheim 5
0469 Leopold-Ullstein-Realschule Staatliche Realschule Fürth 5
0507 Staatliche Realschule Kemnath 5
0519 Carl-von-Linde-Schule Staatliche Realschule Kulmbach 5
0521 Johann-Winklhofer-Realschule Staatliche Realschule Landsberg 5
0538 Dr.-Max-Josef-Metzger-Schule Staatl. Realschule Meitingen 5
0546 Kastulus-Realschule Staatliche Realschule Moosburg 5
0575 Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i.d.Opf. 6
0576 Staatliche Realschule für Mädchen Neumarkt i.d.Opf. 5
0600 Edith-Stein-Realschule Staatliche Realschule Parsberg 5
0630 Staatl. Realschule Schongau 5
0689 Peter-Henlein-Realschule Staatl. Realschule Nürnberg 6
0699 Realschule am Keltenwall Staatliche Realschule Manching 6
0718 Staatliche Realschule Zirndorf 5
0727 Johann-Steingruber-Schule Staatliche Realschule Ansbach 5
0736 Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule Staatliche Realschule Amberg 5
0775 Geschwister-Scholl-Realschule Staatl. Realschule Nürnberg II 5
2.2
Gymnasium

Schul-
num-
mer


Schule


 MODUS  F 
max.
Anzahl
der
Mitglieder
erwSL2)
0003 Spessart-Gymnasium Alzenau 8
0012 Theresien-Gymnasium Ansbach 8
0015 Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg 8
0029 Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz 8
0040 Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth x 9
0086 Camerloher-Gymnasium Freising 9
0093 Helene-Lange-Gymnasium Fürth 9
0147 Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut 10
0223 Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt 9
0245 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach 8
0273 Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim 9
0282 Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach 8
0288 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schweinfurt x 7
0325 Nikolaus-Kopernikus-Gymnasium Weißenhorn 8
0363 Gymnasium Waldkraiburg x 6
0371 Apian-Gymnasium Ingolstadt 8
0378 Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching 8
0393 Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach 9
0397 Gymnasium Bad Aibling 8
0399 Gymnasium Neutraubling 8
0952 Gymnasium Neubiberg 9
0971 Gymnasium Kirchheim b.München 8
2.3
Berufliche Schulen

Schul-
num-
mer


Schule


 MODUS  F 
max.
Anzahl
der
Mitglieder
erwSL3)
0855 Staatliche Fachoberschule Augsburg x 9
0869 Staatliche Fachoberschule Ingolstadt 8
0877 Staatliche Fachoberschule für Technik München 8
1627 Staatl. Berufsschule I Rosenheim 9
1762 Staatl. Berufsschule Starnberg 9
3031 Staatl. Berufsschule II Landshut 8
3032 Staatl. Berufsschule I Landshut 8
3034 Karl-Peter-Obermaier-Schule Passau Staatl. Berufsschule I x 7
4124 Staatl. Berufsschule Weiden i.d.Opf. x 9
7053 Staatl. Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt 9
Z208 Staatl. Berufliches Schulzentrum Vilshofen a.d.Donau x 5
2.4
Schulen des Zweiten Bildungswegs

Schul-
num-
mer


Schule


 MODUS  F 
max.
Anzahl
der
Mitglieder
erwSL2)
0348 Bayernkolleg Augsburg 4
3.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Januar 2014 in Kraft.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
______________________ 
1)
In der Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind die Funktionen „ständige Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters“ und „weitere Stellvertreterin/weiterer Stellvertreter und ständige Mitarbeiterin/ständiger Mitarbeiter in der Schulleitung an Realschulen mit mehr als 540 Schülerinnern und Schülern“ enthalten.
2)
Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.
3)
Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters sowie der weiteren Vertreterin/des weiteren Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters, der Außenstellenleiterin/des Außenstellenleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.

Anlage