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Antragstellung auf Einrichtung einer
erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2014/1
erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2014/1
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Januar 2014 Az.: II-5 S 4200.7-6a.3844
An staatlichen Schulen kann im Rahmen der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel auf Antrag eine erweiterte Schulleitung eingerichtet werden (Art. 57a BayEUG). Die Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) bestimmt die für die Antragsberechtigung maßgeblichen Kriterien und regelt, dass die antragsberechtigten Schulen durch Bekanntmachung jeweils festzulegen sind (§ 1 Abs. 2 ErwSchLV). Die in der Bekanntmachung vom 11. November 2013 (KWMBl S. 359) getroffenen Regelungen (Bemessung der Leitungszeit, Verfahren zur Ermittlung der Antragsberechtigungen, Durchführung eines Wartelisten-Verfahrens, Aufforderung zur Einbeziehung des Personalrats bzw. Empfehlung zur Erörterung in der Lehrerkonferenz, verbindliche Vorlage eines schulbezogenen Konzepts) gelten für die Antragstellung zum Schuljahr 2014/15 unverändert fort. Auf die genannte Bekanntmachung wird verwiesen.
- 1.
- Antragsstellung für das Schuljahr 2014/15
- 1.1
- Antragstermin und Entscheidung
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter an staatlichen Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen, Schulen des Zweiten Bildungswegs und Schulen besonderer Art kann bis zum einen Antrag auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst stellen, sofern die Schule Antragsberechtigung gemäß Nr. 2 besitzt oder mit mindestens 16 staatlichen Lehrkräften zur Teilnahme am Wartelisten-Verfahren (§ 3 ErwSchLV) berechtigt ist. Hierzu ist das Antragsformular (Anlage) beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München fristgerecht einzureichen (Entscheidung nach Datum des Poststempels). Das Staatsministerium teilt den antragsberechtigten Schulen die Entscheidungen über den Antrag bis zum 30. April 2014 mit bzw. informiert im Falle einer Einrichtung einer erweiterten Schulleitung die Teilnehmer am Wartelisten-Verfahren zum selben Termin. Schulen des Wartelisten-Verfahrens können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn vorhandene Stellen und Mittel durch die Schulen mit Antragsberechtigung nicht vollständig ausgeschöpft werden.
- 1.2
- Erneute Antragstellung zum Schuljahr 2014/15
Zum Schuljahr 2013/14 gestellte Anträge verlieren ihre Gültigkeit, so dass im Falle der Nicht-Berücksichtigung eine erneute Antragstellung auf Einrichtung zum Schuljahr 2014/15 erforderlich ist. Das schulbezogene Konzept ist hingegen nur dann erneut vorzulegen, wenn sich dieses seit dem zurückliegenden Antrag verändert hat oder Abänderungsbedarf aufgrund einer Antragsablehnung besteht. Ob und ggf. wann die Einbindung des Personalrats im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie die Erörterung in der Lehrerkonferenz über eine Erneuerung der Antragstellung zum Schuljahr 2014/15 erfolgt sind, ist im Zuge der Antragstellung zu erklären.
- 2.
- Schulen mit Antragsberechtigung zum Schuljahr 2014/15
Unter Berücksichtigung der Antragsbewilligungen zum Schuljahr 2013/14 erhalten auf Grundlage der zum Schuljahr 2014/15 im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel nachfolgend genannte staatliche Schulen eine Antragsberechtigung. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ErwSchLV werden die "Amtlichen Schuldaten" des Schuljahres 2012/13 zugrunde gelegt (einschl. der zu berücksichtigenden Leitung weiterer Schulen gemäß Art. 57a Abs. 2 Satz 2 BayEUG). Die (maximal) zu gewährende Leitungszeit der Schule bemisst sich an der angegebenen Zahl der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung und beträgt zwei Stunden je Mitglied.
- 2.1
- Realschule
Schul- num- mer |
Schule |
MODUS F |
max. Anzahl der Mitglieder erwSL1) |
0421 | Wilhelm-Leibl-Schule Staatliche Realschule Bad Aibling | 5 | |
0443 | Staatliche Realschule Coburg II | 5 | |
0457 | Herzog-Tassilo-Realschule Staatliche Realschule Erding | 6 | |
0462 | Georg-Hartmann-Realschule Staatliche Realschule Forchheim | 5 | |
0469 | Leopold-Ullstein-Realschule Staatliche Realschule Fürth | 5 | |
0507 | Staatliche Realschule Kemnath | 5 | |
0519 | Carl-von-Linde-Schule Staatliche Realschule Kulmbach | 5 | |
0521 | Johann-Winklhofer-Realschule Staatliche Realschule Landsberg | 5 | |
0538 | Dr.-Max-Josef-Metzger-Schule Staatl. Realschule Meitingen | 5 | |
0546 | Kastulus-Realschule Staatliche Realschule Moosburg | 5 | |
0575 | Staatliche Realschule für Knaben Neumarkt i.d.Opf. | 6 | |
0576 | Staatliche Realschule für Mädchen Neumarkt i.d.Opf. | 5 | |
0600 | Edith-Stein-Realschule Staatliche Realschule Parsberg | 5 | |
0630 | Staatl. Realschule Schongau | 5 | |
0689 | Peter-Henlein-Realschule Staatl. Realschule Nürnberg | 6 | |
0699 | Realschule am Keltenwall Staatliche Realschule Manching | 6 | |
0718 | Staatliche Realschule Zirndorf | 5 | |
0727 | Johann-Steingruber-Schule Staatliche Realschule Ansbach | 5 | |
0736 | Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule Staatliche Realschule Amberg | 5 | |
0775 | Geschwister-Scholl-Realschule Staatl. Realschule Nürnberg II | 5 |
- 2.2
- Gymnasium
Schul- num- mer |
Schule |
MODUS F |
max. Anzahl der Mitglieder erwSL2) |
0003 | Spessart-Gymnasium Alzenau | 8 | |
0012 | Theresien-Gymnasium Ansbach | 8 | |
0015 | Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg | 8 | |
0029 | Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz | 8 | |
0040 | Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth | x | 9 |
0086 | Camerloher-Gymnasium Freising | 9 | |
0093 | Helene-Lange-Gymnasium Fürth | 9 | |
0147 | Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut | 10 | |
0223 | Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt | 9 | |
0245 | Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach | 8 | |
0273 | Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim | 9 | |
0282 | Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach | 8 | |
0288 | Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schweinfurt | x | 7 |
0325 | Nikolaus-Kopernikus-Gymnasium Weißenhorn | 8 | |
0363 | Gymnasium Waldkraiburg | x | 6 |
0371 | Apian-Gymnasium Ingolstadt | 8 | |
0378 | Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching | 8 | |
0393 | Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach | 9 | |
0397 | Gymnasium Bad Aibling | 8 | |
0399 | Gymnasium Neutraubling | 8 | |
0952 | Gymnasium Neubiberg | 9 | |
0971 | Gymnasium Kirchheim b.München | 8 |
- 2.3
- Berufliche Schulen
Schul- num- mer |
Schule |
MODUS F |
max. Anzahl der Mitglieder erwSL3) |
0855 | Staatliche Fachoberschule Augsburg | x | 9 |
0869 | Staatliche Fachoberschule Ingolstadt | 8 | |
0877 | Staatliche Fachoberschule für Technik München | 8 | |
1627 | Staatl. Berufsschule I Rosenheim | 9 | |
1762 | Staatl. Berufsschule Starnberg | 9 | |
3031 | Staatl. Berufsschule II Landshut | 8 | |
3032 | Staatl. Berufsschule I Landshut | 8 | |
3034 | Karl-Peter-Obermaier-Schule Passau Staatl. Berufsschule I | x | 7 |
4124 | Staatl. Berufsschule Weiden i.d.Opf. | x | 9 |
7053 | Staatl. Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt | 9 | |
Z208 | Staatl. Berufliches Schulzentrum Vilshofen a.d.Donau | x | 5 |
- 2.4
- Schulen des Zweiten Bildungswegs
Schul- num- mer |
Schule |
MODUS F |
max. Anzahl der Mitglieder erwSL2) |
0348 | Bayernkolleg Augsburg | 4 |
- 3.
- Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Januar 2014 in Kraft.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent
______________________
- 1)
- In der Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind die Funktionen „ständige Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters“ und „weitere Stellvertreterin/weiterer Stellvertreter und ständige Mitarbeiterin/ständiger Mitarbeiter in der Schulleitung an Realschulen mit mehr als 540 Schülerinnern und Schülern“ enthalten.
- 2)
- Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.
- 3)
- Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters sowie der weiteren Vertreterin/des weiteren Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters, der Außenstellenleiterin/des Außenstellenleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.