2235.1.1.5-K
Änderung der Bekanntmachung
über Regelungen für das Fach Musik in der
Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums
über Regelungen für das Fach Musik in der
Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. April 2014 Az.: III.2-5 S 5400.16-6.27 222
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Regelungen für das Fach Musik in der Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums“ vom 11. September 2009 (KWMBl S. 314) wird wie folgt geändert:
Nr. 1.3.6 erhält folgende Fassung:
„Die Vorspiele in den vier Ausbildungsabschnitten werden von der Kursleiterin oder dem Kursleiter des von der Schülerin oder dem Schüler besuchten grundlegenden Fachunterrichts Musik abgenommen.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor