Veröffentlichung KWMBl. 2015/10 S. 109 vom 13.07.2015

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2230-1-1-5-K
2230-1-1-5-K
Achte Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
Vom 13. Juli 2015 (GVBl S. 259)
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GVBl S. 183), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 2014 (GVBl S. 279; ber. S. 406), wird wie folgt geändert:
1.
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a)
Satz 1 wird aufgehoben.
b)
Die Satzbezeichnung des bisherigen Satzes 2 entfällt; die Worte „Nrn. 5.3, 6.1 und 7.1“ werden durch die Worte „Nrn. 5.1, 6.1, 7.1 und 7.2“ ersetzt.
2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1.95 wird das Wort „Finsterwalder-Gymnasium“ durch das Wort „Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium“ ersetzt.
b)
Es wird folgende neue Nr. 7.30 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule und ggf. Name der Schule
7.30
Gymnasium Mering“.
c)
Die bisherigen Nrn. 7.30 bis 7.42 werden Nrn. 7.31 bis 7.43.
3.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Es wird folgende neue Nr. 2.8 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
2.8
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut
Staatliche Berufsschule I Landshut”.
bb)
Die bisherigen Nrn. 2.8 bis 2.15 werden Nrn. 2.9 bis 2.16.
cc)
Es wird folgende neue Nr. 4.17 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
4.17
Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Kronach
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach“.
dd)
Die bisherigen Nrn. 4.17 und 4.18 werden Nrn. 4.18 und 4.18a.
ee)
Die bisherige Nr. 4.19 wird aufgehoben.
ff)
Es wird folgende neue Nr. 5.4 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
5.4
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Ansbach
Staatliche Berufsschule I Ansbach“.
gg)
Die bisherigen Nrn. 5.4 bis 5.13 werden Nrn. 5.5 bis 5.14.
hh)
Es wird folgende neue Nr. 6.8 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
6.8
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Haßfurt
Heinrich-Thein-Schule
Staatliches Berufliches Schulzentrum Haßfurt“.
ii)
Die bisherigen Nrn. 6.8 bis 6.15 werden Nrn. 6.9 bis 6.16.
jj)
In Nr. 7.13 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kempten (Allgäu), Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Kempten (Allgäu)“ gestrichen.
kk)
In Nr. 7.14 Spalte 3 werden die Worte „Berufsschule III Kempten“ durch die Worte „Staatliche Berufsschule III Kempten (Allgäu)“ ersetzt.
ll)
In der Fußnote 1 wird die Zahl „2.5“ durch die Zahl „2.8“ ersetzt.
mm)
In der Fußnote 2 wird die Zahl „4.3“ durch die Zahl „4.2“ ersetzt.
nn)
In der Fußnote 3 wird die Zahl „4.4“ durch die Zahl „4.3“ ersetzt.
b)
Teil 3 wird wie folgt geändert:
aa)
Nrn. 2.1, 3.2 und 3.3 werden aufgehoben.
bb)
Nrn. 5.1 und 5.2 werden aufgehoben; die bisherige Nr. 5.3 wird Nr. 5.1.
cc)
Nr. 6.2 wird aufgehoben.
4.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Nr. 1.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen“ durch die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen“ ersetzt.
bb)
In Nr. 6.2 Spalte 3 werden die Worte „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt“ eingefügt.
cc)
In Nr. 7.1 Spalte 2 wird das Wort „(Allgäu)“ angefügt.
b)
Teil 2 Nr. 7.1 wird aufgehoben; die bisherige Nr. 7.2 wird Nr. 7.1.
5.
In Anlage 5 Nr. 2.6 Spalte 2 wird das Wort „Pfarrkirchen“ angefügt.
6.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgende neue Nr. 1.14 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
1.14
Staatliche Fachoberschule Starnberg
Staatliche Berufsschule Starnberg“.
b)
Die bisherigen Nrn. 1.14 bis 1.17 werden Nrn. 1.15 bis 1.18.
7.
Anlage 8 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 2 wird aufgehoben; die bisherigen Nrn. 3, 3.1 und 3.2 werden Nrn. 2, 2.1 und 2.2.
b)
Es wird folgende neue Nr. 3 eingefügt:
„Lfd. Nr. 
Bezeichnung der Schule
3.
Regierungsbezirk Schwaben
3.1
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Kaufbeuren7)“.
c)
Es wird folgende Fußnote 7 angefügt:
7)
Die Schule ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren und den Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und Ernährung und Versorgung Kaufbeuren verbunden.“
8.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1.2 Spalte 3 werden die Worte „Fachakademie für Ernährung und Versorgung“ durch die Worte „Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ ersetzt.
b)
In Nr. 4.6 Spalte 3 werden ein Komma und darunter die Worte „Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Kronach“ angefügt.
c)
In Nr. 4.9 Spalte 3 werden die Worte „Staatliche Berufsschule Konradsreuth-Ahornberg,“ und die Worte „Staatliche Berufsfachschule für textiltechnische Prüfassistenten Münchberg,“ gestrichen.
§ 2
1Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten § 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. cc und dd, Nr. 4 Buchst. b und Nr. 8 Buchst. b mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
München, den 13. Juli 2015
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Ludwig Spaenle
Staatsminister