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Modellversuch
„Regelungen für die kombinierte Ausbildung an
der staatlich anerkannten Berufsfachschule für
Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und
der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit
ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang
Akademische Sprachtherapie/Logopädie“
„Regelungen für die kombinierte Ausbildung an
der staatlich anerkannten Berufsfachschule für
Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und
der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit
ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang
Akademische Sprachtherapie/Logopädie“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Mai 2015 Az.: VI.5-BS9202.14-3-7a.17 467
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erlässt auf der Grundlage des § 4 Abs. 5 und 6 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG) vom 7. Mai 1980 (BGBl I S. 529), zuletzt geändert durch Art. 52 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl I S. 2515) sowie der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 233 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, ber. S. 405), sowie Art. 1 Abs. 3 Satz 1 des Zuständigkeitsgesetzes (ZustG) vom 7. Mai 2013 (GVBl S. 246, BayRS 2015-1-S), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 36 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286) mit Zustimmung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für den Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Akademische Sprachtherapie/Logopädie“ folgende Bekanntmachung:
- 1.
- Ziel des Modellversuchs
Mit dem Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Akademische Sprachtherapie/Logopädie“ soll erprobt werden, die schulische Berufsausbildung für Logopäden zum integralen Bestandteil eines Hochschulstudiums zu machen und damit schulische Erstausbildung und Studium zu kombinieren. Dabei soll evidenzbasierte logopädische Handlungsfähigkeit im medizinisch-wissenschaftlichen Kontext erworben werden.
- 2.
- Anzuwendende Bestimmungen
In der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden:
- −
- die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (ASPO)
- −
- die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Akademische Sprachtherapie/Logopädie (FSB) mit der Anlage Studienfachbeschreibung (SFB)
- −
- das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG)
- −
- das Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern (BayHZG)
- −
- die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe – BFSO HeilB), soweit auf sie in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird
- −
- das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
- −
- die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO), soweit von ihr nicht im Rahmen des Modellversuchs abgewichen wird
- −
- das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
- 3.
- Struktur der Ausbildung
- 3.1
- Der Modellversuch findet an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg statt.
- 3.2
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs sind zugleich Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und Studentinnen und Studenten der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
- 3.3
- Der Modellversuch vermittelt einen Doppelabschluss. Die staatliche Prüfung für Logopäden nach der LogAPrO wird im sechsten Semester bzw. im dritten Jahr der Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH abgelegt; der akademische Abschluss „Bachelor of Science“ wird im siebten Semester an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erworben.
- 4.
- Aufnahmevoraussetzungen und –kapazität
- 4.1
- Die Aufnahme in den Modellversuch an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH setzt neben einer Bewerbung zwischen dem 1. Januar bis einschließlich 31. März (Ausschlussfrist) für das jeweils folgende Wintersemester voraus
- 4.1.1
- das Vorliegen aller Aufnahmevorrausetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 BFSO HeilB sowie die tatsächliche Aufnahme an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH,
- 4.1.2
- die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte (Art. 45 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) in Verbindung mit §§ 29 und 30 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV).
- 4.2
- Die Aufnahme in den Modellversuch erfolgt jeweils nur zum Wintersemester. Es werden jeweils maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Modellversuch aufgenommen.
- 5.
- Inhalte des Modellversuchs
- 5.1
- Im Rahmen des Modellversuchs werden die Lerninhalte der Lehrpläne für die Berufsfachschule für Logopädie und die in den Anlagen 1 und 2 zur LogAPrO aufgeführten Inhalte vollumfänglich sowohl an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg als auch an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vermittelt. Die Fächer „Stimmbildung und Sprecherziehung“, „Praxis der Logopädie“, „Praxis der Fachgebiete“ sowie die Hospitationen liegen in der Verantwortung der Schule. Die in Anlage 2 zur LogAPrO ausgewiesenen 2100 Stunden der praktischen Ausbildung werden eingehalten.
- 5.2
- Der Modellversuch wird in einem Studienverlaufsplan strukturiert, in dem insgesamt 210 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) vergeben werden.
- 5.3
- Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
- 6.
- Probezeit
Die Probezeit nach § 7 BFSO HeilB bleibt bestehen. Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg führt eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gemäß ASPO durch.
- 7.
- Unterrichtsbeginn
Unterrichtsbeginn und Ferien nach § 14 BFSO HeilB werden von der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg terminiert.
- 8.
- Teilnahme, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
Es gelten die §§ 15, 16, 17 Abs. 1 Sätze 1 und 4, 17 Abs. 2 und 18 BFSO HeilB für den praktischen Unterricht und die praktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen entsprechend.
- 9.
- Beendigung der Teilnahme am Modellversuch
Die Teilnahme am Modellversuch endet mit Beendigung des Besuchs der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg gemäß § 19 BFSO HeilB oder durch Exmatrikulation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
- 10.
- Leistungsnachweise
Es gelten die Regelungen der ASPO, FSB und SFB, wonach Leistungsnachweise durch Modulprüfungen erbracht werden.
- 11.
- Schülerbogen
Schülerbögen werden gemäß § 32 BFSO HeilB von der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg geführt.
- 12.
- Staatliche Prüfung für Logopäden
Die staatliche Prüfung für Logopäden erfolgt im sechsten Semester bzw. im dritten Jahr der Ausbildung gemäß §§ 2 ff. LogAPrO.
- 13.
- Teilnahmebescheinigungen und Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
- 13.1
- Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Modellversuchs wird entsprechend § 33 Abs. 6 Satz 1 BFSO HeilB und § 1 Abs. 2 LogAPrO in Verbindung mit Anlage 3 zur LogAPrO gegen Ende des sechsten Semesters die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen bestätigt.
- 13.1.1
- Die staatlich anerkannte Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH bestätigt die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem praktischen Unterricht gemäß Anlage 1 der LogAPrO und der praktischen Ausbildung gemäß Anlage 2 der LogAPrO mit der Anlage 3 der LogAPrO. Nichtzutreffendes ist zu streichen.
- 13.1.2
- Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg bestätigt auf einem Beiblatt zur Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Unterricht gemäß Anlage 1 der LogAPrO mit der Anlage 3 der LogAPrO mit der Angabe der jeweils erworbenen ECTS-Punkte und dem entsprechenden Stundenäquivalent.
- 13.2
- Auf den Bescheinigungen ist auf den Modellversuch wie folgt hinzuweisen: „Die Ausbildung erfolgte im Modellversuch ‚Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Akademische Sprachtherapie/Logopädie’ nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28. Mai 2015 (KWMBl S. 112) in der jeweils gültigen Fassung.“.
- 13.3
- Bei Bestehen der staatlichen Prüfung für Logopäden nach LogAPrO erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis nach § 10 Abs. 2 Satz 1 LogAPrO in Verbindung mit Anlage 4 zur LogAPrO. Auf einem Beiblatt zu dem Zeugnis ist auf den Modellversuch wie folgt hinzuweisen: „Die Ausbildung erfolgte im Modellversuch ‚Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Logopädie Würzburg der Caritas-Schulen gGmbH und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Akademische Sprachtherapie/Logopädie’ nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28. Mai 2015 (KWMBl S. 112) in der jeweils gültigen Fassung.“.
- 13.4
- Nach Bestehen der staatlichen Prüfung für Logopäden nach LogAPrO und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 LogopG wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopädin“ oder „Logopäde“ von der zuständigen Stelle verliehen.
- 14.
- Beginn und Dauer des Modellversuchs
Der Modellversuch beginnt mit dem Wintersemester 2014/2015. Der Eintritt in den Modellversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Voraussetzung einer positiven Evaluierung und Akkreditierung des Studiengangs bis zum 1. Mai 2016 letztmalig zum Wintersemester 2017/2018 möglich.
- 15.
- Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor