Veröffentlichung KWMBl. 2015/10 S. 118 vom 09.07.2015

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Az.: V.9-BO5120-6b.154 226
2235.1.1.1-K
2235.1.1.1-K
Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Juli 2015  Az.: V.9-BO5120-6b.154 226
Aufgrund des Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) wird bestimmt:
I.
Zur Beratung und Unterstützung der Gymnasien in allen schulischen Fragen, insbesondere in den Bereichen Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung mit dem Ziel der systemischen und systematischen Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität (einschließlich Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe sowie Sicherung von Standards), zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Evaluation sowie für die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Gymnasien werden vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Ministerialbeauftragte für die Gymnasien bestellt. Sie besuchen die Gymnasien in regelmäßigen Abständen und berichten dem Staatsministerium. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten unterstützt.
Sie werden darüber hinaus insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
1.
Leitung des Praktikumsamtes,
2.
Verantwortung für den Dienstbetrieb der staatlichen Schulberatungsstellen,
3.
Vorprüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Gymnasien,
4.
Vorbereitung und Leitung von Direktorentagungen, Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Gymnasien,
5.
Prüfung der von den Gymnasien vorzulegenden Jahresberichte (§ 39 Abs. 1 Lehrerdienstordnung (LDO)),
6.
Organisation der regionalen Lehrerfortbildung,
7.
Ansprechpartner und Impulsgeber als fachliche Qualitätszentren für die Unterrichtsentwicklung in den Fächern der Stundentafel des Gymnasiums im Sinne fachlicher Führung – mit Vernetzung über den MB-Bezirk hinaus, u. a. zur Sicherstellung bayernweit gültiger fachlicher Standards,
8.
Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Stellen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und von Stellen der Ständigen Stellvertreterin bzw. des Ständigen Stellvertreters der Schulleiterin bzw. des Schulleiters eines Gymnasiums (nach Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen),
9.
Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Direktorinnen und Direktoren staatlicher Gymnasien,
10.
Überprüfung der dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte staatlicher Gymnasien und Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung der Direktorinnen und Direktoren entsprechend den Beurteilungsrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung,
11.
Gewährung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für behinderte Schülerinnen und Schüler; die Regelungen der Bekanntmachung „Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens“ vom 16. November 1999 (KWMBl I S. 379) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt,
12.
Durchführung des schulischen Zulassungsverfahrens zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm nach Art. 5 Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) und Entscheidung über Beschwerden bei den Prüfungen nach Art. 5 BayEFG,
13.
Beratung der Regierung in fachlichen Angelegenheiten,
14.
Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten nach Maßgabe der Bekanntmachung zur Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion vom 24. Januar 2012 (KWMBl S. 42) in der jeweils geltenden Fassung.
II.
1.
In jedem Regierungsbezirk wird vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Ministerialbeauftragte bzw. ein Ministerialbeauftragter für die Gymnasien bestellt. Für den Regierungsbezirk Oberbayern wird je eine Ministerialbeauftragte bzw. ein Ministerialbeauftragter für Oberbayern-Ost und Oberbayern-West bestellt. Die örtliche Zuständigkeit der Ministerialbeauftragten für Oberbayern-Ost und Oberbayern-West wird in der Anlage festgelegt.
2.
Die Ministerialbeauftragten sind auch für Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife), einschließlich der Studienkollegs zuständig. Die Zuständigkeit für Gesamtschulen betreffend wird auf die Schulordnung für die Schulen besonderer Art (BesASO) vom 30. August 2006 (GVBl S. 722) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
3.
Dienstsitz der bzw. des Ministerialbeauftragten ist der Sitz der Schule, deren Leitung ihr bzw. ihm übertragen ist. Die Bezeichnung der Dienststellen der Ministerialbeauftragten lautet: „Die bzw. der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in ............“ (Angabe des Aufsichtsbezirks).
Aufsichtsbezirk: Dienststelle:
Oberbayern-Ost Maria-Theresia-Gymnasium
Regerplatz 1
81541 München
Tel.: (089) 81888200
Fax: (089) 818882010
E-Mail: mbost@muenchen.de
Oberbayern-West Klenze-Gymnasium
Wackersberger Straße 59
81371 München
Tel.: (089) 23343420
Fax: (089) 23343432
E-Mail: info@mb-west.de
Niederbayern Hans-Leinberger-Gymnasium
Jürgen-Schumann-Straße 20
84034 Landshut
Tel.: (0871) 4306566-20
Fax: (0871) 4306566-24
E-Mail: sekretariat@mb-gym-ndb.de
Oberpfalz Albertus-Magnus-Gymnasium
Weinweg 4
93049 Regensburg
Tel.: (0941) 5071090
Fax: (0941) 5071094
E-Mail: mb-gym-opf@schulen.regensburg.de
Oberfranken Jean-Paul-Gymnasium
Gymnasiumsplatz 4−6
95028 Hof (Saale)
Tel.: (09281) 728641
Fax: (09281) 728640
E-Mail: mb.gymofr@t-online.de
Mittelfranken Hans-Sachs-Gymnasium
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel.: (0911) 2315468
Fax: (0911) 2318397
E-Mail: Dienststelle@mb-gym-mfr.de
Unterfranken Wirsberg-Gymnasium
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel.: (0931) 3211512
Fax: (0931) 3211226
E-Mail: info@mbu-gym.de
Schwaben Holbein-Gymnasium
Hallstraße 10
86150 Augsburg
Tel.: (0821) 3241600
Fax: (0821) 3241606
E-Mail: mbschwaben@augsburg.de
4.
Die Dienststelle der bzw. des Ministerialbeauftragten führt ein Dienstsiegel mit dem kleinen Staatswappen. § 33 LDO gilt entsprechend.
5.
Die ständigen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Ministerialbeauftragten in der Schulleitung vertreten die Ministerialbeauftragten auch in dieser Funktion, sofern keine abweichende Vertretungsregelung durch das Staatsministerium getroffen ist. Bei Angelegenheiten der eigenen Schule und bei Beschwerden gegen eigene Entscheidungen sind die Ministerialbeauftragten wechselseitig wie folgt zuständig:
Oberbayern-Ost/Oberbayern-West,
Niederbayern/Oberpfalz,
Oberfranken/Unterfranken,
Mittelfranken/Schwaben.
6.
Die Ministerialbeauftragten nehmen ihre Aufgaben im Namen und nach den Weisungen des Staatsministeriums wahr.
III.
Das Staatsministerium kann Ministerialbeauftragten auch Aufgaben über ihren Aufsichtsbezirk hinaus zuweisen. Folgende bayernweite Aufgaben sind den im Klammerzusatz bezeichneten Ministerialbeauftragten zugewiesen:
1.
Erstellung der zentralen schriftlichen Aufgaben für den Probeunterricht (Unterfranken),
2.
Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern (Schwaben),
3.
Koordinierung der Prüfungen zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm nach Art. 5 BayEFG (Schwaben),
4.
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (Mittelfranken),
5.
Erstellung der zentralen schriftlichen Aufgaben und Koordinierung der Besonderen Prüfung (Oberpfalz),
6.
Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit den Schulen für Kranke (vgl. Schreiben des Staatsministeriums vom 16. April 2007 Az.: VI.1-5 O 8208-4.7 325) (Niederbayern),
7.
Fachstelle für Informationstechnologie (Oberbayern-Ost).
Bei der bzw. dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern eingerichtet.
IV.
Die Ministerialbeauftragten erfüllen ferner die Aufgaben, die das Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall zuweist. Sonstige in Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgeführte Aufgaben der Ministerialbeauftragten werden durch diese Bekanntmachung nicht berührt.
V.
1.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft.
2.
Mit Ablauf des 31. Juli 2015 treten die Bekanntmachung über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 19. Oktober 2009 (KWMBl S. 363), die Bekanntmachung über die Bestellung von Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 21. August 2013 (KWMBl S. 276, ber. S. 303) und die Bekanntmachung zur Abgrenzung der Aufsichtsbezirke der für den Regierungsbezirk Oberbayern bestellten Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 19. September 1984 (KMBl I S. 522), geändert durch Bekanntmachung vom 7. Februar 2005 (KWMBl I S. 94), außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Anlage
Abgrenzung der Aufsichtsbezirke der für den Regierungsbezirk Oberbayern bestellten Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
Die Aufsichtsbezirke der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern werden wie folgt abgegrenzt:
1.
Aufsichtsbezirk Oberbayern-Ost:
Die Zuständigkeit des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost erstreckt sich auf alle Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) im Bereich
1.1
der Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Miesbach, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein sowie der Stadt ­Rosenheim,
1.2
des Landkreises München mit den Standorten Garching, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Kirchheim, Neubiberg, Oberhaching, Ottobrunn und Unterhaching,
1.3
der Landeshauptstadt München mit den Schulen Albert-Einstein-Gymnasium, Asam-Gymnasium, Gise­la-Gymnasium, Gymnasium München-Trudering, Luitpold-Gymnasium, Maria-Theresia-Gymnasium, Max-Josef-Stift, Maximiliansgymnasium, Michaeli-Gymnasium, Oskar-von-Miller-Gymnasium, Pestalozzi-Gymnasium, Wilhelmsgymnasium, Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium,
Städt. Heinrich-Heine-Gymnasium, Städt. Lion-Feuchtwanger-Gymnasium, Städt. Luisengymnasium, Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium, Städt. St. Anna-Gymnasium, Städt. Theodolinden-Gymnasium, Städt. Werner-von-Siemens-Gymnasium, Städt. Willi-Graf-Gymnasium, Münchenkolleg − Städt. Institut zur Erlangung der Hochschulreife,
Bilinguales Gymnasium Phorms, Edith-Stein-Gymnasium der Erzdiözese München und Freising, Theresia-Gerhardinger-Gymnasium am Anger der Armen Schulschwestern v. U. L. Frau, Privatgymnasium Huber, Privates Isar-Gymnasium, Privates Gymnasium Dr. Florian Überreiter, Rudolf-Steiner-Schule München-Daglfing, Rudolf-Steiner-Schule München-Schwabing.
2.
Aufsichtsbezirk Oberbayern-West:
Die Zuständigkeit des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West erstreckt sich auf alle Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) im Bereich
2.1
der Landkreise Dachau, Bad Tölz-Wolfratshausen, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Starnberg und Weilheim-Schongau sowie der Stadt Ingolstadt,
2.2
des Landkreises München mit den Standorten Gräfelfing, Planegg, Pullach, Schäftlarn und Unterschleißheim,
2.3
der Landeshauptstadt München mit den Schulen Dante-Gymnasium, Erasmus-Grasser-Gymnasium, Gymnasium München Fürstenried-West, Gymnasium München-Moosach, Karlsgymnasium, Klenze-Gymnasium, Ludwigsgymnasium, Max-Planck-Gymna­sium, Rupprecht-Gymnasium, Theresiengymnasium, Wittelsbacher-Gymnasium, Studienkolleg bei den ­Universitäten des Freistaates Bayern,
Städt. Adolf-Weber-Gymnasium, Städt. Bertolt-Brecht-Gymnasium, Städt. Elsa-Brändström-Gymnasium, Städt. Käthe-Kollwitz-Gymnasium, Städt. Luise-Schroe­der-Gymnasium, Städt. Thomas-Mann-Gymnasium, Städt. Abendgymnasium für Berufstätige,
Freie Waldorfschule München Südwest, Kleines Privates Lehrinstitut Derksen, Lukas-Schule München, Maria-Ward-Schule der Englischen Fräulein, Obermenzinger Gymnasium München, Privates Neuhof-Gymnasium, Privates Novalis-Gymnasium der neuhof-Schulen München, Privates Nymphenburger Gymnasium.