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Änderung der Bekanntmachung über
den Schulversuch
„Regelungen für die kombinierte Ausbildung an
der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und
der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit
ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
„Regelungen für die kombinierte Ausbildung an
der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und
der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit
ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Juli 2015 Az.: VI.5-5BS9202.14-3-7a.3 421
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“ vom 2. Januar 2013 (KWMBl S. 69) wird wie folgt geändert:
Nr. 14 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Worte „zum Wintersemester 2013/14“ werden durch die Worte „zum Wintersemester 2017/18“ ersetzt.
- 2.
- Der Satz „Über eine Fortsetzung des Schulversuchs wird bis zum Ende des Sommersemesters 2013 entschieden.“ wird gestrichen.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor