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Aufhebung der gemeinsamen Bekanntmachung
über die Eingliederung von Zuwanderern aus
Mitteldeutschland sowie von Spätaussiedlern und
Asylberechtigten aus den osteuropäischen Staaten;
hier: Zuständigkeit der Regierung von Niederbayern
für die Anerkennung bzw. Gleichstellung von
Zeugnissen und Befähigungsnachweisen
über die Eingliederung von Zuwanderern aus
Mitteldeutschland sowie von Spätaussiedlern und
Asylberechtigten aus den osteuropäischen Staaten;
hier: Zuständigkeit der Regierung von Niederbayern
für die Anerkennung bzw. Gleichstellung von
Zeugnissen und Befähigungsnachweisen
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 22. Mai 2015 Az.: VI.8-BS9520-7b.20 600
A4-7101-1/68
A4-7101-1/68
I.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Eingliederung von Zuwanderern aus Mitteldeutschland sowie von Spätaussiedlern und Asylberechtigten aus den osteuropäischen Staaten vom 26. September 1980 (KMBl I S. 597, StAnz Nr. 40), geändert durch Bekanntmachung vom 18. Mai 1988 (KWMBl I 1988 S. 266, StAnz Nr. 24) wird aufgehoben.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Peter M ü l l e r Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hubert B i t t l m a y e r Ministerialdirektor |