2030.5.2-K
Änderung der Bekanntmachung über
das Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen
das Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Dezember 2014 Az.: II.5-BP4004-6b.130 214
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erlässt im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat folgende Bestimmung:
Die Bekanntmachung über das Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen vom 19. April 2001 (KWMBl I S. 94), geändert am 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der bisherige Wortlaut von Abschnitt II A 2 wird Satz 1.
- 2.
- Es wird folgender neuer Satz 2 angefügt:
„Soll die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand erfolgen, können auch die in Satz 1 genannten Funktionsträger am Freistellungsmodell teilnehmen.“
- 3.
- In Abschnitt III Satz 3 werden die Worte „Im Volks- und Förderschulbereich“ durch die Worte „Bei den Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen sowie Schulen für Kranke“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor