Veröffentlichung KWMBl. 2015/02 S. 7 vom 15.12.2014

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): e74ebfb412e77f0268c0c806573391f78cfaeaad6243b627a4f0cf1bdac1d269

 

Az.: II.5-BP4004-6b.130 214
2030.5.2-K
2030.5.2-K
Änderung der Bekanntmachung über
das Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Dezember 2014  Az.: II.5-BP4004-6b.130 214
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erlässt im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat folgende Bestimmung:
Die Bekanntmachung über das Freistellungsjahr für Beschäftigte an staatlichen Schulen vom 19. April 2001 (KWMBl I S. 94), geändert am 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), wird wie folgt geändert:
1.
Der bisherige Wortlaut von Abschnitt II A 2 wird Satz 1.
2.
Es wird folgender neuer Satz 2 angefügt:
„Soll die Freistellung direkt vor dem gesetzlichen Ruhestand oder dem Antragsruhestand erfolgen, können auch die in Satz 1 genannten Funktionsträger am Freistellungsmodell teilnehmen.“
3.
In Abschnitt III Satz 3 werden die Worte „Im Volks- und Förderschulbereich“ durch die Worte „Bei den Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen sowie Schulen für Kranke“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor