Veröffentlichung KWMBl. 2015/05 S. 59 vom 13.03.2015

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Az.: V.9-5O5200-6b.16 767
2230.1.3-K
2230.1.3-K
Durchführung der Pilotphase der „Mittelstufe Plus“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. März 2015  Az.: V.9-5O5200-6b.16 767
An den nachfolgend in Nr. 3 genannten Gymnasien ist auf der Grundlage von Art. 81 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die Durchführung der Pilotphase der „Mittelstufe Plus“ möglich. Hierfür gilt Folgendes:
1.
Ziele
Ziel ist es, das Konzept der „Mittelstufe Plus“ in der Schulpraxis zu erproben, in Zusammenarbeit mit den Pilotschulen ergebnisoffen den pädagogischen Bedarf zu ermitteln sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse für den weiteren Prozess fruchtbar zu machen.
2.
Allgemeines
Das Konzept „Mittelstufe Plus“ sieht für die Pilotphase vor, dass Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Verlängerung der gymnasialen Lernzeit pädagogisch sinnvoll erscheint, die Jahrgangsstufen 8 bis 10 in einem eigenen Klassenverband statt in drei in vier Jahren durchlaufen können. Dabei wird nach Jahrgangsstufe 9 − bei insgesamt gleichem Stoffumfang − ein Zusatzjahr („Jahrgangsstufe 9+“) eingeschoben. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe Plus werden gegenüber dem Regelzug zeitlich entlastet, indem
einzelne (Neben-)Fächer aus der Stundentafel der Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 in das Zusatzjahr (9+) verlagert werden,
eine Konzentration auf die übrigen (Kern-)Fächer erfolgt,
die Fächer- und Stundenzahl pro Jahrgangsstufe reduziert sowie
der Stoff in Kernfächern (v. a. Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) über mehrere Jahrgangsstufen hinweg gedehnt wird.
Die Klassenbildung erfolgt im Rahmen des regulären Budgets, d. h. unabhängig davon, ob es sich bei den zu bildenden Klassen um „Plusklassen“ (Klassen, die die Mittelstufe in vier Jahren durchlaufen) oder solche des Regelzugs handelt. Für die Entscheidung, wie viele der zu bildenden Klassen eines Jahrgangs als „Plusklassen“ geführt werden, ist der pädagogische Bedarf vor Ort als Richtschnur heranzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Lösungen für Wiederholer des der Mittelstufe Plus vorangehenden Jahrgangs in den einzelnen Ausbildungsrichtungen und Sprachenfolgen der Schule angeboten werden können.
Der Pilotphase liegt als Basis das grundständige Modell des achtjährigen Gymnasiums zugrunde. Der stoffliche Umfang bleibt auf acht Jahre ausgerichtet.
Über die Stundentafel entscheidet die Schule nach folgenden Maßgaben:
In den Jahrgangsstufen 8, 9 und 9+ umfasst die Stundentafel verpflichtend jeweils insgesamt 30 Wochenstunden, in der Jahrgangsstufe 10 insgesamt 32 Wochenstunden Fachunterricht. In jeder Jahrgangsstufe werden zudem zwei Wochenstunden Förderunterricht angeboten. In der Summe der Jahrgangsstufen 8 bis 10 wird in jedem Fach Unterricht mindestens im Umfang der Summe der Stunden der Stundentafel der Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Anlage 2 zur GSO entsprechend der Ausbildungsrichtung angeboten.
3.
Teilnehmende Schulen
Im Schuljahr 2015/2016 und im Schuljahr 2016/2017 wird der Besuch der „Mittelstufe Plus“ an folgenden staatlichen Gymnasien ermöglicht:
1.
Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim
2.
Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf
3.
Hardenberg-Gymnasium Fürth
4.
Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch
5.
Neues Gymnasium Nürnberg
6.
Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg
7.
Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf
8.
Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden
9.
Gymnasium Leopoldinum Passau
10.
Gymnasium Pfarrkirchen
11.
Tassilo-Gymnasium Simbach a. Inn
12.
Karlsgymnasium Bad Reichenhall
13.
Gymnasium Berchtesgaden
14.
Rottmayr-Gymnasium Laufen
15.
Gymnasium Miesbach
16.
Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein
17.
Gymnasium Geretsried
18.
Katharinen-Gymnasium Ingolstadt
19.
Descartes-Gymnasium Neuburg
20.
Gymnasium Puchheim
21.
E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg
22.
Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth
23.
Gymnasium Burgkunstadt
24.
Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
25.
Schiller-Gymnasium Hof
26.
Frankenwald-Gymnasium Kronach
27.
Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
28.
Gymnasium Neustadt a. d. Waldnaab
29.
Regental-Gymnasium Nittenau
30.
Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
31.
Gymnasium Parsberg
32.
Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg
33.
Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf
34.
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
35.
Gymnasium bei St. Anna Augsburg
36.
Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen
37.
Gymnasium Hohenschwangau
38.
Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten
39.
Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
40.
Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf
41.
Spessart-Gymnasium Alzenau
42.
Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg
43.
Rhön-Gymnasium Bad Neustadt
44.
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
45.
Frobenius-Gymnasium Hammelburg
46.
Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
47.
Röntgen-Gymnasium Würzburg
4.
Teilnahme
Die Mittelstufe Plus richtet sich an Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Verlängerung der Lernzeit pädagogisch sinnvoll erscheint. Für die Aufnahme in die Mittelstufe Plus ist ein begründender Antrag der Erziehungsberechtigten Voraussetzung, der in der siebten Jahrgangsstufe spätestens bis zum ersten Unterrichtstag im Mai gestellt wird.
Der pädagogische Bedarf orientiert sich an Kriterien wie z. B.
individueller Entwicklungsstand
besondere Begabungen
persönliche Vorhaben wie Auslandsaufenthalt, besonderes inner- oder außerschulisches, sportliches oder musisches Engagement.
5.
Durchführung
Für die Projektleitung und -begleitung vor Ort erhält jede Schule vier Anrechnungsstunden.
6.
Schlussbestimmungen
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2015 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft. Die Bekanntmachung über den Schulversuch „Achtjähriges Gymnasium“ vom 6. Juli 2004 (KWMBl I S. 197) wird aufgehoben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor