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Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung
zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege –
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege –
Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Juni 2015 Az.: VI.8-BS9500-3-7a.81 009
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom 23. Juli 2013 (KWMBl S. 275), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. August 2014 (KWMBl S. 205), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden nach dem Wort „öffentlichen“ die Worte „bzw. staatlich anerkannten“ eingefügt.
- 2.
- Die Einleitung wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Worte „§ 49 Abs. 1 Satz 1 der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege – BFSOHwKiSo) vom 4. September 1985 (GVBl S. 502, KWMBl I S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 2007 (GVBl S. 663, KWMBl I S. 382)“ werden durch die Worte „§ 71 Abs. 1 Satz 1 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 11. März 2015 (GVBl S. 30, KWMBl S. 22)“ ersetzt.
- b)
- Nach dem Wort „öffentlichen“ werden die Worte „bzw. staatlich anerkannten“ eingefügt.
- c)
- Die Worte „§ 49 Abs. 3 Satz 4 BFSOHwKiSo“ werden jeweils durch die Worte „§ 71 Abs. 3 Satz 4 BFSO“ ersetzt.
- 3.
- In Nrn. 1 und 2 werden nach dem Wort „öffentlichen“ jeweils die Worte „bzw. staatlich anerkannten“ eingefügt.
- 4.
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Worte „§ 49 Abs. 2 Satz 1 BFSOHwKiSo“ werden durch die Worte „§ 71 Abs. 2 Satz 1 BFSO“ ersetzt.
- b)
- Die Worte „§ 49 Abs. 2 BFSOHwKiSo“ werden durch die Worte „§ 71 Abs. 2 BFSO“ ersetzt.
- 5.
- Die Überschrift Nr. 5 wird durch die Überschrift „Termine im Schuljahr 2015/16“ ersetzt.
- 6.
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Worte „Kinderpflege 2015“ werden durch die Worte „Kinderpflege 2016“ ersetzt.
- b)
- Die Worte „5. März 2015“ werden durch die Worte „3. März 2016“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor