Veröffentlichung KWMBl. 2016/10 S. 193 vom 22.07.2016

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Az. VI.5-BS9641-7b.70 845
2230.1.3-K
2230.1.3-K
Änderung der Bekanntmachung über
den Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im
Erzieherbereich an Fachakademien für
Sozialpädagogik und Hochschulen mit
ausbildungsintegrierendem dualen
Bachelorstudiengang“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. Juli 2016, Az. VI.5-BS9641-7b.70 845
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Schulversuch „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“ vom 7. August 2012 (KWMBl. S. 248), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (KWMBl. S. 10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 4.2 Satz 2 werden die Worte „vier Jahren bzw. acht Semestern“ durch die Worte „mindestens dreieinhalb Jahren bzw. mindestens sieben Semestern“ ersetzt.
2.
In Nr. 6.1 Satz 1 werden das Wort „vier“ durch die Worte „mindestens dreieinhalb“ und das Wort „drei“ durch die Worte „mindestens zwei“ ersetzt.
3.
In Nr. 6.2 wird als Satz 2 angefügt: „Die Hochschule kann auf Antrag der/des Studierenden bis zu 105 ECTS der Fachakademieausbildung anrechnen.“
4.
In Nr. 14 Satz 2 werden die Worte „2017/2018“ durch die Worte „2020/2021“ ersetzt.
5.
In Anlage 1 werden folgende Worte neu aufgenommen:
„–
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach
Fachakademie für Sozialpädagogik des Diakonischen Werks Traunstein e. V., Traunstein
Fachakademie für Sozialpädagogik Rosenheim der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
Fachakademie für Sozialpädagogik des Diakonischen Werks Traunstein e. V. in Mühldorf“
6.
Diese Bekanntmachung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor