2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung
„Prüfervergütungen für die Abnahme von
Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in
besonderen Fremdsprachen an
staatlichen Schulen“
„Prüfervergütungen für die Abnahme von
Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in
besonderen Fremdsprachen an
staatlichen Schulen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. September 2016, Az. II.1-BP4012.4-6b.61 489
Die Bekanntmachung über Prüfervergütungen für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen vom 10. März 2003 (KWMBl. I S. 190), die durch Bekanntmachung vom 14. Juli 2003 (KWMBl. I S. 291) geändert worden ist, wird mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt A Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Einleitungssatz wird das Wort „Hauptschulen“ durch das Wort „Mittelschulen“ ersetzt.
- 1.2
- Die Wörter „(für die Erstellung der Textvorlage(n) für eine schriftliche Aufgabe auf deutsch gelten die Sätze gemäß Nr. 3.1 der KMBek vom
26. Juni 2002 (KWMBl I S. 235)“ werden jeweils gestrichen.
- 1.3
- Es wird jeweils die Angabe
„20,55 €“ durch „22,55 €“,
„12,30 €“ durch „13,55 €“ und
„16,40 €“ durch „18,05 €“ ersetzt.
„12,30 €“ durch „13,55 €“ und
„16,40 €“ durch „18,05 €“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor