Veröffentlichung KWMBl. 2016/07 S. 111 vom 25.04.2016

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Az. II.5-BP4012.0/5
2032-K
2032-K
Änderung der Bekanntmachung über
die Zuordnung von im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst ausgeübten Funktionen zu
Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. April 2016, Az. II.5-BP4012.0/5
Die Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen vom 10. Mai 2011 (KWMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. Januar 2015 (KWMBl. S. 8) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
Die Anlage „Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen“ wird wie folgt geändert:
1.1
Die Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach Buchst. e linke Spalte werden die neuen Buchst. f und g eingefügt, die folgende Fassung erhalten:
„f) als medienpädagogisch-informationstechnischer Berater oder als medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin an Grund- und Mittelschulen
g) als Koordinator oder Koordinatorin für Ganztagsschulangebote bei den Regierungen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14“
1.1.2
Der bisherige Buchst. f wird Buchst. h.
1.2
Die Nr. 8 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Buchst. a werden an die Worte „Schülern“ die Worte „und Schülerinnen“ angefügt.
1.2.2
In Buchst. b werden an die Worte „Schülern“ die Worte „und Schülerinnen“ angefügt.
1.2.3
In Buchst. c werden folgende Worte ersetzt:
das Wort „Hauptschulzweig“ durch das Wort „Mittelschulzweig“,
das Wort „Hauptschülern“ durch das Wort „Mittelschülern“,
das Wort „Hauptschülerinnen“ durch das Wort „Mittelschülerinnen“.
1.3
Die Nr. 15 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Buchst. a linke Spalte wird nach den Worten „Ganztagsschulangebote bei den“ der Spiegelstrich „- Regierungen, soweit nicht in BesGr. A 13 + AZ“ eingefügt. Die Worte „Ministerialbeauftragten für die Realschulen“ werden zum zweiten Spiegelstrich.
1.3.2
Nach Buchst. j linke Spalte wird folgender neuer Buchst. k eingefügt: „als medienpädagogisch-informationstechnischer Berater oder als medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin an Förderschulen und Schulen für Kranke“
1.3.3
Die bisherigen Buchst. k und l werden die neuen Buchst. l und m.
1.3.4
Auf Höhe des Buchst. a in der linken Spalte werden in der rechten Spalte die Worte „a) bis j)“ durch die Worte „a) bis k)“ ersetzt.
1.3.5
Auf Höhe des Buchst. l in der linken Spalte werden in der rechten Spalte die Worte „k) und l)“ durch die Worte „l) und m)“ ersetzt.
1.4
Die Nr. 23 wird wie folgt geändert:
In Buchst. e werden folgende Worte ersetzt:
das Wort „Hauptschulzweig“ durch das Wort „Mittelschulzweig“,
das Wort „Hauptschülern“ durch das Wort „Mittelschülern“,
das Wort „Hauptschülerinnen“ durch das Wort „Mittelschülerinnen“.
1.5
Die Nr. 24 wird wie folgt geändert:
1.5.1
Nach Buchst. c linke Spalte wird ein neuer Buchst. d eingefügt, der folgende Fassung erhält: „als Leiter oder Leiterin eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder Mittelschulen mit der zusätzlichen Aufgabe der Koordination der Ausbildung im Bereich Schulpsychologie“
1.5.2
Die bisherigen Buchst. d und e werden neue Buchst. e und f.
1.5.3
Auf Höhe des Buchst. c in der linken Spalte wird in der rechten Spalte der Buchst. e durch den Buchst. f ersetzt.
1.6
Die Nr. 36 wird wie folgt geändert:
In Buchst. b werden die Worte „über die Förderschulen oder über die beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)“ gestrichen.
1.7
Die Nr. 39 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In der linken Spalte werden in Buchst. b den Worten „dem oder der“ folgende Worte vorangestellt: „als fachlicher Leiter oder fachliche Leiterin,“
1.7.2
In der linken Spalte wird folgender neuer Buchst. d angefügt: „als ständiger Stellvertreter oder ständige Stellvertreterin der fachlichen Leitung an Schulämtern, bei denen das Amt des fachlichen Leiters oder der fachlichen Leiterin mindestens der Besoldungsgruppe A 16 zugeordnet ist“
1.7.3
Auf Höhe des Buchst. b in der linken Spalte wird in der rechten Spalte der Buchst. c durch den Buchst. d ersetzt.
1.8
Die Nr. 43 wird wie folgt geändert:
1.8.1
In Buchst. b werden die Worte „einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule“ durch die Worte „oder einer Berufsoberschule“ ersetzt sowie die Worte im Klammerzusatz „Gymnasium oder einer Fachoberschule“ durch die Worte „Gymnasium, einer Fachoberschule oder Berufsoberschule“ ersetzt.
1.8.2
In Buchst. d werden die Worte „Fachberater oder Fachberaterin“ durch die Worte „Mitarbeiter oder Mitarbeiterin oder Fachreferent oder Fachreferentin“ ersetzt.
1.8.3
Nach Buchst. f werden folgende neuen Buchst. g und h eingefügt:
„g) als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule
h) als zusätzlicher Mitarbeiter oder zusätzliche Mitarbeiterin an den MB-Dienststellen für Gymnasien in Oberbayern-Ost und Oberbayern-West“
1.8.4
Auf Höhe des Buchst. g in der linken Spalte wird in der rechten Spalte eingefügt: „g) A 15 + AZ“
1.8.5
Auf Höhe des Buchst. h in der linken Spalte wird in der rechten Spalte eingefügt: „h) A 15 + AZ“
1.8.6
Die bisherigen Buchst. g bis i werden die Buchst. i bis k.
1.8.7
Der bisherige Buchst. j entfällt.
1.8.8
Die bisherigen Buchst. k und l werden Buchst. l und m.
1.8.9
Auf Höhe des Buchst. i in der linken Spalte wird in der rechten Spalte an Stelle des Hinweises „g bis l A 15“ eingefügt: „i bis m: A 15“
1.9
Die Nr. 46 wird wie folgt geändert:
An Stelle der Worte „Dezernent oder Dezernentin (Referent oder Referentin)“ werden die Worte „Leiter oder Leiterin eines Sachgebiets“ gesetzt.
1.10
Die Nr. 47 wird wie folgt geändert:
1.10.1
Die Worte „als leitender Schulaufsichtsbeamter oder leitende Schulaufsichtsbeamtin auf Kreisebene“ werden durch die Worte „als fachlicher Leiter oder fachliche Leiterin“ ersetzt.
Der Satz wird zu Buchst. a.
1.10.2
Es wird folgender neuer Buchst. b angefügt: „als fachlicher Leiter oder fachliche Leiterin, dem oder der mindestens zehn weitere Schulaufsichtsbeamten und Schulaufsichtsbeamtinnen unterstellt sind“
1.10.3
Die Zuordnung „A 16“ in der rechten Spalte erfolgt auf Höhe des Buchst. a in der linken Spalte.
1.10.4
Auf Höhe des Buchst. b in der linken Spalte wird in der rechten Spalte eingefügt „A 16 + AZ“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2016 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor