2245-K
Änderung der Richtlinien für
die Gewährung von Zuwendungen für
Sing- und Musikschulen
die Gewährung von Zuwendungen für
Sing- und Musikschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Mai 2016, Az. XI.6-K1633.6/16/63
- 1.
- Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen vom 10. November 2015 (KWMBI. S. 239) werden wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 5.3.1 Satz 2 wird der Betrag „290.000 €" durch den Betrag „310.000 €“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 5.3.2 Satz 6 wird der Betrag „290.000 €" durch den Betrag „310.000 €“ ersetzt.
- c)
- In Nr. 5.3.2 Satz 7 wird der Betrag „290.000 €" durch den Betrag „310.000 €“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor