2220.4-K
Orden und kirchliche Vereinigungen mit
der Eigenschaft einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts
der Eigenschaft einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 31. Mai 2016, Az. X.6-BK5181.2-3.48 894
1Das Dominikanerinnenkloster Altenhohenau, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde auf der Grundlage eines Beschlusses der Generalleitung des Ordens als lokale Gemeinschaft aufgelöst. 2Damit besteht es auch als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht nicht mehr.
Herbert Püls
Ministerialdirektor