Veröffentlichung KWMBl. 2016/09 S. 132 vom 13.06.2016

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2230-1-1-5-K
2230-1-1-5-K
Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung
vom 13. Juni 2016 (GVBl. S. 112)
Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Art. 9a Abs. 18 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
§ 1
Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Juli 2015 (GVBl. S. 259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
In Abs. 2 werden die Wörter „Anlage 3 Teil 3 Nr. 3.1 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2016 und“ gestrichen.
b)
In Abs. 3 und 4 wird jeweils die Angabe „2016“ durch die Angabe „2018“ ersetzt.
2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
Der Nr. 1.14 Spalte 2 wird die Angabe „I“ angefügt.
b)
Nach Nr. 1.14 wird folgende Nr. 1.15 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
1.15
Staatliche Realschule Freising II“.
c)
Die bisherigen Nrn. 1.15 bis 1.64 werden die Nrn. 1.16 bis 1.65.
d)
In Nr. 6.3 Spalte 2 werden die Wörter „für Knaben“ gestrichen.
e)
Nr. 6.4 wird aufgehoben.
f)
Die bisherigen Nrn. 6.5 bis 6.34 werden die Nrn. 6.4 bis 6.33.
3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a)
Nach Nr. 1.78 wird folgende Nr. 1.79 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
1.79
Gymnasium München-Nord“.
b)
Die bisherigen Nrn. 1.79 bis 1.111 werden die Nrn. 1.80 bis 1.112.
4.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Nr. 2.11 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen, Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Pfarrkirchen“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen“ ersetzt.
bb)
In Nr. 2.12 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen, Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Pfarrkirchen“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen“ ersetzt.
cc)
Nr. 4.18a wird Nr. 4.19.
dd)
In Nr. 5.11 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Rothenburg o.d.Tauber-Dinkelsbühl, Staatliche Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten Dinkelsbühl“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Rothenburg-Dinkelsbühl“ ersetzt.
ee)
In Nr. 6.4 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Bad Neustadt a.d.Saale“ eingefügt.
b)
Teil 3 wird wie folgt geändert:
aa)
Nr. 3.1 wird aufgehoben.
bb)
In Nr. 5.1 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Lauf a.d. Pegnitz“ durch die Wörter „Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land“ ersetzt.
5.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Nr. 3.1 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden II“ eingefügt.
bb)
In Nr. 3.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsfachschule für Euro-Management-Assistenten Waldmünchen“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham“ ersetzt.
cc)
In Nr. 3.3 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden II“ eingefügt.
dd)
In Nr. 5.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Rothenburg-Dinkelsbühl“ eingefügt.
ee)
In Nr. 6.1 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Fachoberschule Bad Neustadt a.d.Saale, Staatliche Berufsoberschule Bad Neustadt a.d.Saale“ eingefügt.
b)
Teil 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In Nr. 2.1 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Kelheim“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim“ ersetzt.
bb)
In Nr. 5.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land“ ersetzt.
6.
In Anlage 5 Nr. 4.12 Spalte 2 werden die Wörter „(Technikerschule) für Steintechnik Wunsiedel“ durch die Wörter „für Steintechnik und Gestaltung Wunsiedel im Fichtelgebirge“ ersetzt.
7.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 3.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham“ eingefügt.
b)
In Nr. 5.4 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Nürnberg Land in Lauf a.d.Pegnitz“ durch die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land“ ersetzt.
c)
Nach Nr. 5.5 wird folgende Nr. 5.6 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
5.6
Fachoberschule Nürnberg II
“.
d)
Die bisherige Nr. 5.6 wird Nr. 5.7.
e)
Die bisherige Nr. 5.7 wird Nr. 5.8 und in Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Weißenburg i.Bay. (Personalunion)“ gestrichen.
f)
In Nr. 6.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Wirtschaftsschule Bad Neustadt a.d.Saale, Staatliche Berufsoberschule Bad Neustadt a.d.Saale“ eingefügt.
8.
Anlage 7 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 3.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham“ eingefügt.
b)
In Nr. 5.6 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule Weißenburg i.Bay. (Personalunion)“ gestrichen.
c)
In Nr. 6.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Wirtschaftsschule Bad Neustadt a.d.Saale, Staatliche Fachoberschule Bad Neustadt a.d.Saale“ eingefügt.
9.
Anlage 8 wird wie folgt geändert:
a)
In der Fußnote 5 wird das Wort „Januar“ durch das Wort „Juli“ ersetzt.
b)
In der Fußnote 6 werden die Wörter „und bis zum 31. Juli 2017 befristet“ gestrichen.
10.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:
a)
Nach Nr. 1.3 wird folgende Nr. 1.4 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
1.4
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe München
Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten an der Ludwig-Maximilians-Universität-München,
Staatliche Berufsschule für medizinisch-technische Radiologieassistenten am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München)“.
b)
Die bisherigen Nrn. 1.4 bis 1.9 werden die Nrn. 1.5 bis 1.10.
c)
Der Nr. 2.2 Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Wirtschaftsschule Abensberg“ angefügt.
d)
Nach Nr. 2.6 wird folgende Nr. 2.7 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
2.7
Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen
Staatliche
Berufsschule
Pfarrkirchen,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Pfarrkirchen,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Pfarrkirchen,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Stahl- und Metallbau Pfarrkirchen“.
e)
Die bisherigen Nrn. 2.7 bis 2.9 werden die Nrn. 2.8 bis 2.10.
f)
Nach Nr. 3.1 wird folgende Nr. 3.2 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
3.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham
Staatliche­Fachoberschule Cham,
Staatliche Wirtschaftsschule Waldmünchen“.
g)
Die bisherigen Nrn. 3.2 und 3.3 werden die Nrn. 3.3 und 3.4.
h)
Die bisherige Nr. 3.4 wird Nr. 3.5 und der Spalte 3 werden die Wörter „ , Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Universität Regensburg (Universitätsklinikum)“ angefügt.
i)
Die bisherigen Nrn. 3.5 bis 3.7 werden die Nrn. 3.6 bis 3.8.
j)
Nach Nr. 3.8 wird folgende Nr. 3.9 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
3.9
Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden II
Staatliche Wirtschaftsschule Eschenbach i.d.OPf.,
Staatliche Wirtschaftsschule Weiden i.d.OPf.“
k)
Die bisherige Nr. 3.8 wird Nr. 3.10.
l)
Nach Nr. 5.1 wird folgende Nr. 5.2 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
5.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Erlangen
Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten in der Medizin am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)“.
m)
Die bisherigen Nrn. 5.2 und 5.3 werden die Nrn. 5.3 und 5.4.
n)
Nach Nr. 5.4 wird folgende Nr. 5.5 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
5.5
Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land
Staatliche Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz,
Staatliche Fachoberschule Lauf a.d.Pegnitz,
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Lauf a.d.Pegnitz,
Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberger Land
in Lauf a.d. Pegnitz“.
o)
Die bisherigen Nrn. 5.4 und 5.5 werden die Nrn. 5.6 und 5.7.
p)
Nach Nr. 5.7 wird folgende Nr. 5.8 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
5.8
Staatliches Berufliches Schulzentrum Rothenburg-Dinkelsbühl
Staatliche Berufsschule Rothenburg o.d.Tauber-Dinkelsbühl,
Staatliche Wirtschaftsschule Dinkelsbühl,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Rothenburg o.d.Tauber“.
q)
Nach Nr. 6.4 wird folgende Nr. 6.5 eingefügt:
„Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen des Schulzentrums
6.5
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Würzburg
Staatliche Berufsfachschule für Diätassistenten am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten in der Medizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg“.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.
München, den 13. Juni 2016
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Dr. Ludwig  Spaenle
Staatsminister