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Zuständigkeit für das Vergabeverfahren
bei Kooperationsverträgen
im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen
bei Kooperationsverträgen
im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Juni 2016, Az. SF-M8000.1a-10 795
- 1.
- Zweck von Kooperationen im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen
1Für die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen wurde das Modell der kooperativen Berufsintegrationsklassen etabliert. 2In diesen Klassen übernimmt ein externer Kooperationspartner die sozialpädagogische Betreuung und einen Teil des Unterrichts. 3Durch die massive Ausweitung der Berufsintegrationsklassen hat sich die Zahl der Vergabeverfahren deutlich erhöht, so dass nun die Notwendigkeit besteht, diese für den Bereich der staatlichen beruflichen Schulen als staatliche Aufgabe zu koordinieren und bayernweit zu zentralisieren.
4Diese Aufgabe soll zukünftig das Landesamt für Schule übernehmen. 5Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Regierung von Mittelfranken vorübergehend mit dieser Aufgabe betraut.
- 2.
- Zentrale Zuständigkeit der Regierung von Mittelfranken
Die Regierung von Mittelfranken ist für die Durchführung der Vergabeverfahren für Kooperationsverträge im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen sachlich und örtlich zuständig.
- 3.
- Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 26. Juli 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Walter Gremm
Ministerialdirigent