Veröffentlichung KWMBl. 2016/09 S. 153 vom 05.07.2016

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Az. VI.5-BS9202.14-3-7a.19 273
2236.4.1-K
2236.4.1-K
Schulversuch „Erprobung eines von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) abweichenden Schuljahresbeginns
an Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe”
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Juli 2016, Az. VI.5-BS9202.14-3-7a.19 273
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt auf Grund von Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „Erprobung eines von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) abweichenden Schuljahresbeginns an Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe” durch.
1.
Ziel des Schulversuchs
Mit dem Schulversuch soll für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 ein abweichender Schuljahresbeginn am ersten Schultag nach den Sommerferien (15. September 2015 und 13. September 2016) und zum 1. April (1. April 2016 und 1. April 2017) erprobt werden. Ziel ist eine bedarfsorientierte Deckung der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen an Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe.
2.
Anzuwendende Bestimmungen
Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen sind, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
das BayEUG und
die Berufsfachschulordnung Pflege (BFSO Pflege).
3.
Aufnahmevoraussetzungen
Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Rahmen des Schulversuchs durchlaufen möchten, müssen die schulischen Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachhelferin (Krankenpflege)/zum Pflegefachhelfer (Krankenpflege) nach § 4 BFSO Pflege erfüllen.
4.
Inhalte des Unterrichts
Es gilt die Stundentafel gemäß BFSO Pflege.
5.
Versuchsschulen und Ausbildungsziele
5.1
Der Schulversuch findet an nachfolgenden Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe statt:
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Diakoniewerk München-Maxvorstadt, München
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe der Akademie Städtisches Klinikum München GmbH, München
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Kreiskrankenhaus Vilsbiburg des Landkreises Landshut, Landshut
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe in der Klinik Kitzinger Land, Kitzingen
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe des Klinikums Nürnberg, Nürnberg
Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe des Schulzentrums Pflegeberufe, Rothenburg o. d. Tauber.
5.2
Die Versuchsschulen vermitteln jeweils selbst die Ausbildung in der Krankenpflegehilfe.
5.3
Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe können nur zum Schuljahr 2015/16 in den Schulversuch aufgenommen werden.
6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
6.1
Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft.
6.2
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2015/16. Die am Schulversuch teilnehmenden Berufsfachschulen können letztmalig zum Schuljahr 2016/17 Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor