2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung
"Prüfervergütungen für die Abnahme von
Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von
weiteren schulischen Prüfungen und
von besonderen Leistungsfeststellungen"
"Prüfervergütungen für die Abnahme von
Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von
weiteren schulischen Prüfungen und
von besonderen Leistungsfeststellungen"
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Oktober 2017, Az. II.1-BP5012.4/2/4
- 1.
- Die Bekanntmachung „Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen“ vom 26. Juni 2002 (KWMBl. I S. 235, ber. S. 356), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. April 2015 (KWMBl. S. 62) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 10 erhält folgende Fassung:
- „10.
- Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Schule.“
- 1.2
- Die bisherige Nr. 10 wird Nr. 11.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt im Bereich der Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen und beruflichen Schulen einschließlich Beruflicher Oberschulen am 1. Januar 2018 und im Bereich der Gymnasien, Kollegs und Studienkollegs am 1. Januar 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor