2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung
„Prüfervergütungen für die Abnahme von
Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in
besonderen Fremdsprachen an
staatlichen Schulen“
„Prüfervergütungen für die Abnahme von
Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in
besonderen Fremdsprachen an
staatlichen Schulen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Oktober 2017, Az. II.1-BP5012.4/2/2
- 1.
- Die Bekanntmachung „Prüfervergütungen für die Abnahme von Feststellungsprüfungen und Schulabschlussprüfungen in besonderen Fremdsprachen an staatlichen Schulen“ vom 10. März 2003 (KWMBl. I S. 190), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. September 2016 (KWMBl. S. 220) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Abschnitt C erhält folgende Fassung:
„Abschnitt C
Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Schule.“
Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Schule.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt im Bereich der Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen und beruflichen Schulen einschließlich Beruflicher Oberschulen am 1. Januar 2018 und im Bereich der Gymnasien und Kollegs am 1. Januar 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor