2030.8-K
Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX
für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und
Beruflichen Oberschulen
für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und
Beruflichen Oberschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. November 2017, Az. II.6-BP4001.2/19
Eine Integrationsvereinbarung enthält gemäß § 83 SGB IX (ab 01.01.2018: § 166 SGB IX) Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Betriebe und Dienststellen.
In der Anlage wird die am 25. Oktober 2017 unterzeichnete „Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen“ gemäß Ziffer IV Abs. 1 Satz 2 dieser Vereinbarung in aktualisierter Fassung bekannt gemacht.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 2Die Bekanntmachung vom 29. September 2015 (KWMBl. S. 194) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor