2035-K
Änderung der Bekanntmachung zur
Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von
Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von
Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 31. Januar 2017, Az. II.5-M1171.5/688
- 1.
- Die Bekanntmachung zur Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom 21. August 2001 (KWMBl. I S. 342, ber. 2002 S. 402), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Februar 2012 (KWMBl. I 2012 S. 59) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Präambel wird das Wort „wird“ durch die Wörter „werden die Dienststellen des Bereichs Bildung und Kultus“ ersetzt.
- 1.2
- Abschnitt A Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Abs. 2 Satz 3 werden nach dem Wort „darf“ die Wörter „von den Dienststellen im Bereich B“ eingefügt.
- 1.2.2
- In Abs. 3 werden die Wörter „Unterricht und Kultus“ durch die Wörter „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
- 1.3
- Abschnitt A Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „bis zum 2. Januar 2012 durchgeführt werden, 105,- EUR“ durch die Wörter „ab 1. Januar 2017 durchgeführt werden, 130,- EUR“ ersetzt.
- 1.3.2
- Abs. 3 Satz 3 wird gestrichen.
- 1.3.3
- In Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe „105,- EUR bzw. 125,- EUR“ durch die Angabe„130,- EUR“ ersetzt.
- 1.4
- In Abschnitt A Nr. 5 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Unterricht und Kultus“ durch die Wörter „Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
- 1.5
- Abschnitt B Buchst. a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Nach dem Klammerzusatz „(sogenannte „förderliche“ Personalratsschulungen)“ wird ein Komma eingefügt.
- 1.5.2
- Die Wörter „am 19. Dezember 2000, GVBl S. 943“ werden durch die Wörter „durch § 1 der Verordnung vom 23. Juni 2015, GVBl. S. 211“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor