2220.4-K
Orden und kirchliche Vereinigungen
mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Februar 2017, Az. X.6-BK5181.2-3.9 231
1Das Kloster St. Birgitta zu Altomünster, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde nach kirchlichem Recht aufgelöst. 2Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor