Veröffentlichung KWMBl. 2017/05 S. 85 vom 23.03.2017

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Az. X.8-BL0122.182/60/90
2230.7-K
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Änderung der Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung
des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. März 2017, Az. X.8-BL0122.182/60/90
1.
Die Bekanntmachung „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020“ vom 13. September 2016 (KWMBl. S. 211) wird wie folgt geändert:
1.1
Abschnitt II Nr. 10 wird wie folgt gefasst:
„10. Verwendungsnachweise
Verwendungsnachweise sind bis zum 31. Januar des Jahres vorzulegen, das auf den Bewilligungszeitraum folgt.“
1.2
In Abschnitt III wird folgender neuer Absatz angefügt:
„Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 bis 2020“ vom 28. Juli 2015 (KWMBl. S. 158) tritt mit Ablauf des 31. August 2016 außer Kraft; sie bleibt jedoch für alle vor dem 1. September 2016 begonnenen Maßnahmen anwendbar.“
1.3
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
Unter der Zwischenüberschrift Zuwendungsvoraussetzungen wird bei Nr. 4 Spiegelstrich 1 die Angabe „Anlage 4“ durch die Angabe „Anlage 3“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft.
 
Herbert  P ü l s
Ministerialdirektor