2220.4-K
Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 31. März 2017, Az. X.6-BK5181.2-3.25 404
1Das Kloster der Magdalenerinnen von Lauban, früher mit Sitz in Seyboldsdorf, besaß die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2Die klösterliche Gemeinschaft besteht nicht mehr. 3Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor