2245-K
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen
für Sing- und Musikschulen
für Sing- und Musikschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. April 2017, Az. XI.6-K1633.6/16/82
- 1.
- Die Bekanntmachung „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen“ vom 10. November 2015 (KWMBI. S. 239), die durch die Bekanntmachung vom 24. Mai 2016 (KWMBl. S. 114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 5.3.1 Satz 2 wird die Angabe „310.000 €" durch die Angabe „320.000 €“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 6 wird die Angabe „310.000 €" durch die Angabe „320.000 €“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 7 wird die Angabe „310.000 €" durch die Angabe „320.000 €“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektors