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Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum
im Rahmen der Ausbildung für das
Lehramt an beruflichen Schulen
im Rahmen der Ausbildung für das
Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. April 2017, Az. VI.2-BS9025-7a.30 256
Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen
Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht eine im Geltungsbereich dieses
Gesetzes abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder
Wirtschaftspädagogen der Ersten Lehramtsprüfung, wenn sie den Anforderungen des
Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches
Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen
wird.
1In diesem Zusammenhang erlässt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Richtlinien für das zwölfmonatige Berufspraktikum, das für alle Absolventen einer Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen im Sinne des Art. 6 BayLBG Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen ist. 2Eine darüber hinausgehende Bestätigung über die Notwendigkeit des Berufspraktikums zur Vorlage für Praktikumsbetriebe ist nicht vorgesehen.
- 1.
- Aufgaben und Inhalte des Berufspraktikums
Das Berufspraktikum soll außerhalb der Schule Folgendes vermitteln:
- –
- Einblick in Strukturen, Funktionen, Arbeitsweisen und fachtheoretische Grundlagen der Berufsfelder und Berufe der jeweiligen Fachrichtungen
- –
- Fähigkeiten in den Grundtechniken der jeweiligen Fachrichtung
- –
- Einsicht in die Arbeitswelt der Auszubildenden und in Fragen innerbetrieblicher Kommunikation und Kooperation
- –
- Verständnis für didaktisch-methodische Überlegungen der Berufsausbildung
- 2.
- Allgemeine Bestimmungen
- –
- Die Praktika sind grundsätzlich in solchen anerkannten Betrieben der Wirtschaft oder Einrichtungen zu absolvieren, in denen eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung möglich wäre und die dem jeweiligen Berufsfeld zugeordnet sind.
- –
- Die Praktika sind von den Praktikumsstellen mit Angaben des genauen Zeitumfangs, der Wochenarbeitszeit und der Art der Tätigkeiten zu bescheinigen.
- –
- Evtl. Zeugnisse über Berufsausbildungen sowie die Bescheinigungen der Praktika sind in Form von beglaubigten Kopien an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, 80327 München, mit einem Anschreiben, aus dem auch die vertieft studierte berufliche Fachrichtung hervorgeht, zur Anerkennung zu senden.
- –
- Der Nachweis des 48-wöchigen Berufspraktikums ist grundsätzlich mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen. In Ausnahmefällen kann eine Nachmeldung bis spätestens 1. Juli (Beginn des Vorbereitungsdienstes September) bzw. 1. Dezember (Beginn des Vorbereitungsdienstes Februar des folgenden Jahres) erfolgen.
- –
- Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
- –
- Mit den Zielen des Berufspraktikums nicht vereinbar sind Tätigkeiten, die sich ausschließlich auf Arbeiten, wie z. B. Kassieren und Lieferfahrten, beziehen.
- 3.
- –
- Das einjährige Berufspraktikum umfasst nach Abzug einer Zeit von vier Wochen für Erholungsurlaub insgesamt 48 Wochen. Davon sind im Falle des Studiums einer zweiten beruflichen Fachrichtung in dieser Fachrichtung mindestens zwölf Praktikumswochen zu absolvieren.
- –
- Das Praktikum kann in Teilabschnitten abgeleistet werden. Die Mindestdauer eines Praktikumsabschnitts beträgt vier Wochen. Nur in Ausnahmefällen kann hiervon auf vorherigen Antrag hin abgewichen werden.
- –
- Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit (Wochenarbeitszeit entsprechend Tarifvertrag) abzuleisten.
- –
- Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Gründe sind nachzuholen.
- 4.
- Anrechnung von Ausbildungszeiten und Zeiten der beruflichen Tätigkeit
- –
- Das Praktikum kann durch eine einschlägige, abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung ersetzt werden. Einschlägig ist eine Berufsausbildung, wenn der Ausbildungsberuf dem Berufsfeld angehört, das der beruflichen Fachrichtung des bzw. der Studierenden entspricht.
- –
- Nicht einschlägige Berufsausbildungen können mit bis zu 24 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden.
- –
- Die Ausbildungszeit eines einschlägigen praktischen Studiensemesters einer Fachhochschule kann mit bis zu 24 Wochen angerechnet werden.
- –
- Einschlägige Praktika im Ausland können mit bis zu 20 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden.
- –
- Einschlägige Tätigkeiten können
- ●
- im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule mit bis zu 18 Wochen, sofern sie in einem Betrieb bzw. einer sozialen Einrichtung erbracht wurden,
- ●
- im Rahmen einer Masterarbeit, für die in einem Betrieb oder einer Einrichtung die Anwesenheit erforderlich ist, mit bis zu vier Wochen
- ●
- im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres mit bis zu 42 Wochen
- 5.
- Ausbildungsinhalte
- 5.1
- Agrarwirtschaft
- 5.2
- Bautechnik
- 5.3
- Elektro- und Informationstechnik
- 5.4
- Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
- 5.5
- Gesundheits- und Pflegewissenschaft
- -
- Krankenhäuser: Innere Medizin, Chirurgie, Intensivmedizin, Notaufnahme, Augenheilkunde, Akutgeriatrie, Onkologie, Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Dermatologie, Neurologie, Orthopädie, Palliativmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, OP-Bereich
- -
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, z. B. geriatrische Rehabilitation
- -
- Fachkliniken für Suchterkrankungen
- 5.6
- Metalltechnik
- 5.7
- Sozialpädagogik
- -
- Kinderbetreuung: Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Kinderhort
- -
- Einrichtungen der Jugendarbeit, z. B. Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendbildungsstätten; betreute Ferienfreizeiten1), Jugendaustausch, Spielmobil, Kinder- und Jugenderholung
- -
- Einrichtungen der Jugendsozialarbeit: Jugendberufshilfe, aufsuchende Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, Schulsozialarbeit
- -
- Einrichtungen der Familienförderung: Familienbildungsstätten, Familienfreizeiten, Familienerholung
- -
- Einrichtungen der Familienhilfe: Beratungsstellen, Heimerziehung, betreute Wohnformen, sozialpädagogische Familienhilfe.
- 1)
- Praktika, die im Rahmen der Leitung und Betreuung von Ferienmaßnahmen absolviert werden, werden anerkannt, sofern sie mit mindestens zwei Wochen erbracht wurden. Ein Umrechnungsfaktor findet keine Anwendung.
- 5.8
- Wirtschaft und Verwaltung
- 6.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dauer des Praktikums
Für die Dauer des Praktikums gelten folgende Bestimmungen:
angerechnet werden.
1Die Praktikumsstellen sind aus den nachfolgend aufgeführten Übersichten auszuwählen. 2Es wird empfohlen, die Praktika in mehreren Tätigkeitsbereichen zu absolvieren.
Hinweis: 1Sinnvoll ist es, einen Teil des landwirtschaftlichen Praktikums während einer Vegetationsperiode zu absolvieren. 2Eine Schwerpunktbildung sollte erkennbar sein.
Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Mitarbeit in der Tierhaltung sowie bei der Produktion pflanzlicher Erzeugnisse des Ackerbaus und Grünlands
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Landwirtschaftliche Betriebe;
Lohnunternehmen
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Teilnahme an einem Tierhaltungslehrgang, einem Landmaschinenlehrgang und an pflanzenbaulichen Schulungstagen
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Lehranstalt;
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Mitarbeit im Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, in einer Baumschule
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Betrieb
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Teilnahme am Lehrgang „Technik im Gartenbau“
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Lehranstalt
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Mitarbeit in der Pflanzenpflege und beim Gestalten und Verkauf floristischer Werkstücke
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Blumenfachgeschäft
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Mitarbeit in weiteren Berufen des Berufsfelds Agrarwirtschaft, wie z. B. Pferdewirt, Tierwirt, Tierpfleger, Winzer, Fischwirt, Fachkraft für Agrarservice, Forstwirt, Molkereifachmann, Milchwirtschaftlicher Laborant
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Landwirtschaft, Gartenbau
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Mitarbeit in weiteren Fachrichtungen des Gartenbaus, wie z. B. Stauden- und Friedhofsgärtnerei, Obstbau
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Gartenbau:
Betrieb
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Mitarbeit bei der Erstellung eines Rohbaus für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus
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Bauunternehmen:
Hochbau, Baustelle
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Mitwirken bei Einmess-, Erd-, Schal-, Beton-, Abdichtungs- und Mauerwerksarbeiten
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Bauunternehmen:
Baustelle
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Mitarbeit bei Herstellung und Montage eines Dachtragwerks
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Zimmerei:
Werkstatt, Baustelle
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Mitarbeit beim Bearbeiten und Verlegen von Fliesen, Natur- oder Kunststein als Boden- und Wandbelag
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Fliesenleger-, Steinmetzbetrieb:
Werkstatt, Baustelle
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Mitarbeit bei der handwerklichen Herstellung von Möbeln, Fenstern und Türen und Mitwirken bei Montagearbeiten im Innenausbau
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Schreinerei;
Baustelle
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Mitarbeit bei der Untergrundvorbereitung für Beschichtungen und beim Aufbringen von Anstrichstoffen durch verschiedene Techniken, wie z. B. Spachteln, Streichen, Rollen und Spritzen;
Mitwirken bei Lackier-, Strukturierungs- und Klebearbeiten
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Malereibetrieb:
Betrieb und Baustelle
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Mitarbeit bei der Planung und Erstellung von Werk- oder Bewehrungsplänen für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus und bei Vermessungs- und Aufmaßarbeiten
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Architektur-, Ingenieurbüro;
Baustelle
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Mitarbeit bei Einmessung und Herstellung von Gründungen, Spundwänden, Brücken, Kanalisation, Kläranlagen
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Tiefbauunternehmen;
Baustelle
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Mitarbeit bei der Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung von elektrischen Anlagen zur Energieversorgung in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudeleitanlagen und Erstellung von kleinen Computernetzen
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Elektroinstallationsbetrieb
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Mitarbeit bei Wartung, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, bei Reparaturen von Verstärkeranlagen bzw. Telekommunikationsanlagen, Signalaufzeichnungsanlagen bzw. -geräten, Anlagen mit digitaler Steuerungstechnik, Mikrocomputeranlagen
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Rundfunk- und fernsehtechnischer Betrieb
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Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen Industrieanlagen, Gleichstrom- und Drehstrommaschinenantrieben, Bauteilen der Steuerungs- und Regelungstechnik, leistungs-elektronischen Geräten, Geräten zur Gleichrichtung und Spannungsstabilisierung
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Industrie:
Anlagen- und Betriebstechnik
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Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten, von Endgeräten der TK-Technik, von Bauteilen zur Erzeugung von periodischen Signalen, Bauteilen der Mikrocomputertechnik
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Industrie:
Informations- und Funktechnik
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Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen bzw. elektronischen Transformatoren (auch Sonderbauformen), Sonder- und Gleichstrommotoren, elektrischen Drehfeldmaschinen, Bauteilen der Digitaltechnik und Antriebsanlagen
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Elektromaschinenbaubetrieb,
elektromechanischer Betrieb
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Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Bauteilen der Prozesstechnik von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten in automatischen Fertigungssystemen, (Automatisierungstechnik) von Bauteilen zum Messen von nicht elektrischen Größen, von Bauteilen der Mikrocomputertechnik
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Industrie/Industrieelektronik:
Produktions- und Gerätetechnik
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Zubereitung von Speisen, Erstellen von Speiseplänen, Mitwirken beim Einkauf und der Auswahl geeigneter Rohstoffe
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Gastronomischer Betrieb, Großhaushalt: Küche
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Mitarbeit bei allen wesentlichen Arbeiten in Service und Empfang
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Gastronomischer Betrieb:
Restaurant, Etage
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Selbständiges Erledigen der Arbeiten in Wäsche- und Hauspflege
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Hotel:
Wäscherei, Etage
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Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, Salaten und sonstigen Fleischereiprodukten,
Beurteilen und Auswählen unter Anleitung unterschiedlicher Fleischteile und Qualitäten für die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterverarbeitung in Produktion und Verkauf
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Fleischerei, Wurstküche
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Arbeit im Verkauf
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Metzgerei, Fleischerei, Bäckerei, Konditorei
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Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiprodukten;
Einkauf und Beurteilung unter Anleitung der Qualität der Rohstoffe
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Bäckerei, Konditorei:
Backstube
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Mitarbeit bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln
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Lebensmittelindustrie
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Mitarbeit in allen wesentlichen Abteilungen von
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Verbraucherzentralen, Haushalts- und Energieberatungsstellen sowie Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung
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ausschließlich in Verbindung mit dem Unterrichtsfach Chemie kann das Praktikum bis zu 16 Wochen im Berufsfeld Chemie absolviert werden.
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Einblick und Mitarbeit bei Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation von Pflege
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a) Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege
oder
b) Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, z. B. Klinik für Neugeborene, Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kindernotfallambulanz
oder
c) Einrichtungen der Altenpflege: Altenwohnheime, Altenpflegeheime, betreutes Wohnen, ambulante Dienste, Sozialstationen
oder
d) Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, z. B. Wohnheime für Menschen mit Behinderung
oder
e) geriatrische Rehabilitationseinrichtungen
oder
f) Ambulante Einrichtungen: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Ergotherapie, Diätassistenz
oder
g) Einrichtungen zur medizinischen Diagnostik: Radiologie, Labore
oder
h) Orthopädietechnik
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Pflegerische Versorgung (Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege) in der stationären, teilstationären und ambulanten Grund- und Behandlungspflege
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Übernahme abgegrenzter Aufgaben in der pflegerischen Versorgung (Grundpflege, Aufnahmegespräche etc.)
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Teilnahme an Dienst- und Teambesprechungen (Einblick in die Arbeitsorganisation; Kenntnis der Rechtsgrundlagen zu Dokumentation, Arbeitssicherheit, Hygiene etc.; Einblick in die Organisation stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen im Gesundheitswesen; Einblick in die Trägerstruktur und Finanzierung; Berufsverbände)
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Einblick und Mithilfe bei der pflegerischen und medizinische Akutversorgung von Notfallpatienten
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Einblick in die Bedeutung der Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen, interdisziplinären Team
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Therapeutisch-medizinische Versorgung im ambulanten Bereich:
Einblick und Mitarbeit in die Tätigkeitsfelder von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und anderen Gesundheitsberufen, wie z. B. Verwaltung und Organisation, Patientenbetreuung und -versorgung,
Einführung in einfache Assistenztätigkeiten
(Arzt-, Zahnarztpraxis, Praxen für Physiotherapie, Logopädie, Radiologie, medizinisches Labor) |
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Einblick in Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung sowie Mitarbeit in der offenen Altenhilfe
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Seniorenclubs, Begegnungsstätten
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Mitarbeit in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung als Sozialbetreuer, Heilerziehungspfleger etc.
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Wohnheime, Förderstätten, Werkstätten
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Einblick in die Arbeit von Gesundheitsberufen im Bereich der (Akut)versorgung mit Fokus auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit
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Krankenhaus:
Labor, Radiologie, Physiotherapie, Ergotherapie
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Nach Zeichnung einfache Werkstücke anreißen, messen und prüfen,
Spanen von Hand, wie Feilen, Sägen, Gewindeschneiden,
Spanen mit Maschinen, wie Bohren, Drehen, Fräsen, auch mit einfachen Programmen an NC-Maschinen
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industrieller Fertigungsbetrieb:
Lehrwerkstatt
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Umformen von Rohren und Blechen,
Fügen von lösbaren Verbindungen wie Schrauben und z-Maßmethode,
Fügen von nicht lösbaren Verbindungen, insbesondere Schweißen,
Mitarbeit im Anlagenbau wie Solartechnik
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handwerklicher Installationsbetrieb:
Werkstatt, Baustelle
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Erstellen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen und Fehleranalyse,
Kennenlernen von Wärmebehandlung, Oberflächentechnik, Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle
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industrieller Montagebetrieb:
Lehrwerkstatt
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Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Maschinenanlagen
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industrieller Montagebetrieb
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Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Getrieben, Lenkungen, Bremsanlagen und Fahrzeugelektronik,
Messungen an Motor und Fahrzeug unter Anleitung
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handwerklicher Kfz-Betrieb
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Kennenlernen aller Abteilungen eines Fertigungsbetriebs und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Produktauslieferung gewinnen
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industrieller Betrieb
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Kennenlernen verschiedener Bereiche eines Handwerksbetriebs (Sanitär-, Heizungs- oder Klimatechnik – SHK) und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Auftragsdurchführung und Übergabe (Anlageneinweisung) gewinnen
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handwerklicher Betrieb
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Mitarbeit bei der Installation unterschiedlicher Anlagen im Bereich SHK: Wärmetechnik (Wärmeerzeugung, Raumlufttechnik, Brennstoffversorgung), Wassertechnik incl. Regenwassernutzung, Hausleittechnik
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handwerklicher Betrieb
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Mitarbeit bei Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an versorgungs-technischen Anlagen
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handwerklicher Betrieb
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Hospitation bei Klientenkontakten
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a) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:
oder
b) Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Schulen
oder
c) Einrichtungen der Altenhilfe: Altenwohnheime, Altenpflegeheime, ambulante Dienste, Sozialstationen
oder
d) Einrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege: Krankenhäuser, Gesundheitszentren, ambulante Dienste, Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken für Suchterkrankungen, Sozialdienste der Kliniken, Kinderkureinrichtungen, Hospize
oder
e) Einrichtungen der sonderpädagogischen Förderung:
Heilpädagogische Tagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohnheime für behinderte Menschen oder
f) Einrichtungen der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe
oder
g) Öffentliche Sozialverwaltung, z. B. Jugendämter
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Teilnahme an Arbeits- oder Dienstbesprechungen und Mitwirkung im Team (Einblick in Zielsetzung und Arbeitsorganisation der Praktikumsstätte; Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Arbeit, der Trägerstruktur und der Finanzierung; Kenntnis der Konzeption und des methodischen Arbeitsansatzes der Einrichtung; Einblick in die Notwendigkeit und Schwierigkeit zielorientierten, methodischen Arbeitens in der sozialen Arbeit)
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Übernahme von abgegrenzten Aufgaben
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Einblick in die Besonderheiten professioneller Beziehungsgestaltung:
Kenntnis verschiedener Arten der Gesprächsführung, z. B. zur Motivation, Beratung, Informationserhebung, Mediation und ansatzweise Einübung in die Techniken der Gesprächsführung mit Klienten
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Einblick in die Notwendigkeit und methodische Gestaltung von Teambesprechungen und Supervision
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Bewusstsein der Problematik einer Erfolgskontrolle bzw. Evaluation sozialer Arbeit
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Einsicht in die Notwendigkeit und Formen der Kooperation mit anderen Diensten/Einrichtungen
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Schulung der Fähigkeit zur Beobachtung von Einzelnen oder Gruppen
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Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit
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Erfahrungen mit der Interaktionsform von jüngeren Kindern
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Sensibilität für die spezifische Situation der Jugendphase
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Einblick in den Prozess der Informationserhebung und Hilfeplanung
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Überblick über die Aktenführung und Berichterstattung in der Einrichtung
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Überblick über die Bandbreite sozialer Probleme und entsprechende Vorgehensweisen der Sozialverwaltung
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Einblick in die Erfordernisse der Sozialstatistik
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Datenschutz
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Tätigkeitsbereiche
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Praktikumsstellen
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Einblick in Struktur und Aufgaben einer Einkaufsabteilung, wie z. B. Einkaufsplanung und Einkaufsabwicklung
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Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, staatliche und kommunale Verwaltungen
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Einblick in Struktur und Aufgaben der Lagerhaltung, wie z. B. Warenannahme, Warenlagerung, Bestandsüberwachung
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Einblick in Struktur und Aufgaben der Verkaufsabteilung, wie z. B. Verkaufsvorbereitung, Beratung und Verkauf, Verkaufsabrechnung
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Einblick in Struktur und Aufgaben der Produktion, wie z. B. Organisation der Produktionswirtschaft, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung
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Einblick in Struktur und Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens, wie z. B. Organisation des Rechnungswesens, Buchführung, Zahlungsverkehr, Kosten-und Leistungsrechnung, Statistik
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Einblick in Struktur und Aufgaben des Personalwesens, wie z. B. Organisation des Personalwesens, Eintritt und Ausscheiden von Arbeitnehmern, Personalverwaltung, Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb, Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Kennenlernen der Struktur eines Unternehmens des Dienstleistungssektors, Mitarbeit bei typischen Aufgaben
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1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Richtlinien für das Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen“ vom 1. Dezember 2010 (KWMBl. 2011, S. 8) außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor