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Änderung der Bekanntmachung über den Modellversuch
„Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
„Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Mai 2017, Az. VI.5-BS9202-8-7a.36 481
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)” vom 28. Juni 2016 (KWMBl. S. 144) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4 Satz 2, Spiegelstrich 1 werden nach den Wörtern „wird ein Zeugnis“ die Wörter „, das dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster in Anlage 5 entsprechen muss,“ eingefügt.
- 1.2
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In der Überschrift wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort „Vorrücken“ werden die Wörter „und Zeugnisse“ eingefügt.
- 1.2.2
- Es werden folgende Sätze 5 und 6 angefügt:
- „5Abweichend von § 25 Abs. 1 FakOSozPäd werden keine Zwischenzeugnisse erteilt. 6Über die erzielten Leistungen werden am letzten Unterrichtstag des Studienjahres Jahreszeugnisse ausgestellt, die dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster in Anlage 5 entsprechen müssen.“
- 1.3
- In Anlage 1 werden folgende Spiegelstriche angefügt:
- –
- „Fachakademie für Sozialpädagogik der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste München (Variante 2)
- –
- Fachakademie für Sozialpädagogik des KWA Bildungszentrums Pfarrkirchen (Variante 2)
- –
- Fachakademie für Sozialpädagogik Marienheim Lindau des Schulwerks der Diözese Augsburg (Variante 3)“
- 1.4
- Die Anlage 5 aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung wird angefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Mai 2017 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor