Veröffentlichung KWMBl. 2017/09 S. 293 vom 10.08.2017

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Az. LZ 3-B3061.0/8
2230.1.1.1.1.3-K
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Informationstag „Lernort Staatsregierung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. August 2017, Az. LZ 3-B3061.0/8
1Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird das Programm „Lernort Staatsregierung“ durch die Bayerische Landeszentrale fortgeführt. 2Im Rahmen verstärkter Bemühungen um die politische Bildung der Jugend werden die schon seit vielen Jahren mit großem Erfolg durchgeführten Besuche von Schulklassen in den Bayerischen Staatsministerien und in der Bayerischen Staatskanzlei auch in Zukunft angeboten.
3Der Informationstag „Lernort Staatsregierung“ will über Aufgaben und Arbeitsweisen der Bayerischen Staatsregierung (Exekutive) informieren. 4Die Jugendlichen sollen „vor Ort“ einen Einblick bekommen, wo Politik gemacht wird und wie der politische Entscheidungsprozess abläuft. 5In Gesprächen mit leitenden Beamten und nach Möglichkeit mit Mitgliedern des bayerischen Kabinetts wird ein Beitrag geleistet, das Interesse am Staat und an staatlichem Handeln zu fördern.
Teilnehmerkreis:
1An dem Programm können die 9. und 10. Klassen der Mittelschulen (ggf. auch Förderschulen), die 10. Klassen der Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie auch Kurse aus den 11. und 12. Jahrgangsstufen der Gymnasien teilnehmen.
2Es können sich auch interessierte Klassen der Fach- und Berufsoberschulen sowie anderer beruflicher Schulen für einen Besuch bei der Bayerischen Staatsregierung bewerben.
3Grundsätzlich kann sich jede Schule in jedem Schuljahr für einen Termin bewerben.
Vorbereitung und Durchführung:
1Der Informationstag findet in der Landeshauptstadt München, dem Sitz der Bayerischen Staatsregierung, statt.
2Die inhaltliche Vorbereitung der eintägigen Informationsfahrt wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der politischen Bildung. 3Eine gründliche Vorbereitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung für die Teilnahme. 4Die eingeladenen Gruppen erhalten von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Hinweise und ggf. Materialien zur Vorbereitung. 5Die Informationstage selbst werden von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisatorisch betreut und inhaltlich gestaltet. 6Die Kosten für die Verpflegung trägt die Landeszentrale, zu den Fahrtkosten wird ein Zuschuss gezahlt. 7Anträge auf Fahrtkostenzuschuss sind bei Terminen im ersten Schulhalbjahr bis zum Ende des Schuljahres, bei Terminen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Ende des Kalenderjahres einzureichen.
Zeitlicher Ablauf des Informationstages:
9.45 Uhr Ankunft an einem Staatsministerium oder an der Staatskanzlei
ca. 13.00 Uhr Mittagessen
ca. 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Vorgesehenes Programm:
Vorstellung der Aufgaben und des Aufbaus des jeweiligen Ministeriums bzw. der Bayerischen Staatskanzlei durch einen Beamten des Hauses
Vortrag und Gespräch über einen Aufgabenschwerpunkt des Ressorts nach vorhergehender Absprache hinsichtlich der Wünsche und Interessen der Schülerinnen und Schüler - ggf. Rundgang durch das Gebäude
Nach Möglichkeit Gespräch mit der Staatsministerin, dem Staatsminister, dem Staatssekretär oder deren Persönlichen Referenten
Aufarbeitung der am Vormittag erhaltenen Informationen; Abschlussdiskussion
Besichtigung der Bayerischen Staatskanzlei
1Seit dem Schuljahr 2015/16 sind auch Besuche von Schülergruppen am zweiten Dienstsitz des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg möglich.
2Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Schülergruppen aus dem nordbayerischen Raum.
Anmeldung:
Zur Teilnahme an den Informationstagen können Schulen ab sofort ihre formlose schriftliche Anmeldung richten an die
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Praterinsel 2
80538 München
Fax : 0 89 / 21 86 – 21 80
E-Mail: Sabine.Lauterbach@stmbw.bayern.de
Weitere Informationen im Internet: http://www.blz.bayern.de
unter: Veranstaltungen → „Lernort Staatsregierung“
Die Meldung der Schule soll folgende Angaben enthalten:
Schuladresse mit Telefon- und Faxnummer
teilnehmende Klasse/Gruppe (Schülerzahl) und verantwortliche Lehrkraft
ggf. gewünschter/auszuschließender Zeitraum des Besuchs in München und ggf. bevorzugtes Ressort.
1Jede Schule kann grundsätzlich pro Schuljahr nur eine Gruppe mit maximal 33 Schülern melden. 2Erwünscht sind auch klassenübergreifende Gruppen von interessierten Schülerinnen und Schülern aus einer Jahrgangsstufe, oder z. B. Wahlkurse Politik und Zeitgeschichte o. ä., falls dies schulintern genehmigt wird und organisiert werden kann.
3Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung sowohl zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ als auch zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung zu erhalten. 4Diese Einschränkung dient dazu, möglichst viele Bewerber zumindest einmal pro Schuljahr bei einem der Angebote zum Zuge kommen zu lassen.
5Nach der Anmeldung bei der Landeszentrale wird diese – bei Berücksichtigung der Schule – das Ressort, den endgültigen Termin und alle weiteren Verfahrensschritte mitteilen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung Informationstag „Lernort Staatsregierung“ vom 17. August 2016 (KWMBI. S. 207, StAnz. Nr. 41) tritt mit Ablauf des 31. August 2017 außer Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor