Veröffentlichung KWMBl. 2017/09 S. 294 vom 11.08.2017

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Az. IV.11-BS4641-6a.84 639
2230.1.3-K
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Schulversuch „Digitale Schule 2020“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. August 2017, Az. IV.11-BS4641-6a.84 639
Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 bis Ende des Schuljahres 2019/20 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Digitale Schule 2020“ nach der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
1.
Inhalte und Ziele
1Im Rahmen des Schulversuchs werden Konzepte und Umsetzungsstrategien für die systematische Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozesse sowie administrative Prozesse erarbeitet. 2An diesem Schulentwicklungsprozess ist die ganze Schulgemeinschaft beteiligt.
3Angestrebt werden eine Modellwirkung für Veränderungsprozesse im Kontext der Digitalisierung an anderen Schulen sowie die Gewinnung von Steuerungswissen zur Unterstützung der Digitalisierung an bayerischen Schulen.
4Konkret sind v. a. folgende Entwicklungsaufgaben umzusetzen:
Erarbeitung von Konzepten und konkreten Umsetzungsstrategien für die systematische Integration digitaler Medien in allen Fächern und Jahrgangsstufen unter dem Aspekt der Steigerung der Unterrichtsqualität;
Ausloten des Mehrwerts digital-gestützter Vorgehensweisen für personalisiertes und kollaboratives Lernen und zum Ausbau der Selbststeuerungskompetenz;
Aufbau von Medienkompetenz bei Schülern zur verantwortungsbewussten, auch kreativen Mediennutzung und zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt;
Erweiterung der Aufgaben- und Prüfungskultur durch digitale Formate und Integration relevanter Anforderungen, wie z. B. Informationskompetenz;
Förderung der Kompetenzentwicklung von Lehrkräften beim Einsatz digitaler Medien;
Weiterentwicklung des digitalen Informations- und Kommunikationsmanagements im Bereich der Verwaltung und des Wissensmanagements;
Ausarbeitung und Implementierung einer zu den pädagogischen Ansprüchen passenden IT-Architektur.
2.
Durchführung
Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt und von einem wissenschaftlichen Beirat sowie von einem Projektbeirat beraten.
3.
Laufzeit
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2017/18 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2019/20.
4.
Modellschulen
Folgende Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
 
Schule
Adresse
Schulnr.
Reg.-bez.
1
Grundschule Offenstetten
Schulstraße 9
93326 Abensberg
3674
Ndb
2
Grundschule Buchloe
Adolf-Müller-Straße 7
86807 Buchloe
8817
Schw.
3
Mittelschule Ebern
Gymnasiumstraße 8
96106 Ebern
7730
Ofr
4
Mittelschule Neunburg vorm Wald
Katzdorfer Straße 18
92431 Neunburg vorm Wald
4843
Opf
5
Realschule am Europakanal II Erlangen
Schallershofer Straße 18
91056 Erlangen
0686
Mfr
6
Realschule Schöllnach
Schulstraße 21
94508 Schöllnach
0693
Ndb
7
Gymnasium Ottobrunn
Karl-Stieler-Straße 1
85521 Ottobrunn
0250
Obb
8
Gymnasium Casimirianum Coburg
Gymnasiumsgasse 2
96450 Coburg
0054
Ofr
Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
5.
Netzwerk im Schulversuch
1Die Arbeit der Modellschulen soll durch die Zusammenarbeit mit Netzwerkschulen unterstützt werden. 2Durch gemeinsame Konzeptentwicklung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfers soll die Qualität der Arbeit mit digitalen Medien an allen beteiligten Schulen weiter gesteigert werden. 3Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Unterrichtsentwicklung. 4Deshalb sind insbesondere folgende Erwartungen an die Netzwerkarbeit geknüpft:
Beteiligung an der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und konkreten Umsetzungsstrategien für die Nutzung digitaler Medien in Arbeits-, Lehr- und Lernprozessen;
Intensivierung eines Schulentwicklungsprozesses hin zur „Digitalen Schule“
Mitarbeit bei der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse
6.
Netzwerkschulen
Folgende Schulen sind aufgrund ihrer Bewerbung für den Schulversuch als Netzwerkschulen ausgewählt worden:
 
Schule
Adresse
Schulnr.
Reg.-bez.
1
Grundschule München,
Gänselieselstraße 33
81739 München
2178
Obb
2
Grundschule Stockdorf
Zugspitzstraße 17
82131 Stockdorf
2895
Obb
3
Grund- und Mittelschule Sonnefeld
Schützenstraße 14
96242 Sonnefeld
5664/
5700
Ofr
4
Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim
Röntgenstraße 3
82362 Weilheim
2993
Obb
5
Mittelschule Schwarzach
Schulstraße 6 und 8
82362 Weilheim
3926
Ndb
6
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
Gutenbergstraße 22
91126 Schwabach
6691
Mfr
7
Realschule Poing
Seerosenstraße 13
85586 Poing
0527
Obb
8
Realschule Gauting
Birkenstraße 1
82131 Gauting
0476
Obb
9
Realschule Arnstorf
Eggenfeldener Straße 43,
94424 Arnstorf
0652
Ndb
10
Gymnasium Pfarrkirchen
Arnstorfer Straße 9
84347 Pfarrkirchen
0257
Ndb
11
Gymnasium Veitshöchheim
Günterslebener Straße 45
97209 Veitshöchheim
0969
Ufr
12
Gymnasium Königsbrunn
Alter Postweg 3
86343 Königsbrunn
0137
Schw
Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Netzwerkschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2020 außer Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor