Veröffentlichung KWMBl. 2018/01 S. 5 vom 13.12.2017

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Az. II.5-BS4406.0/21
2230.1.1.1.1.0-K
2230.1.1.1.1.0-K
Änderung der Bekanntmachung
„Einsatz von Honorarkräften an Schulen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Dezember 2017,  Az. II.5-BS4406.0/21
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Einsatz von Honorarkräften an Schulen“ vom 26. August 2008 (KWMBl. S. 251), geändert durch Bekanntmachung vom 7. Mai 2010 (KWMBl. S. 163), wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 1 wird die Bezeichnung „Staatsministerium für Unterricht und Kultus“ durch die Bezeichnung „Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1 Absatz 4 Satz 1 wird der Klammerinhalt durch die Angabe „(so z.B. § 22 BaySchO)“ ersetzt.
1.3
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst: „Die Mittel für die Vergütung von Honorarkräften werden für die Staatlichen Berufsoberschulen und Fachoberschulen (Kapitel 05 17) und die Staatlichen Realschulen (Kapitel 05 18) vom Landesamt für Schule verwaltet, im Übrigen von den Regierungen. Die Grund- und Mittelschulen beantragen die benötigten Mittel bei den zuständigen Staatlichen Schulämtern, die Realschulen und Beruflichen Oberschulen beim Landesamt für Schule, die sonstigen Schularten bei den zuständigen Regierungen.“
1.3.2
Nr. 5.3 wird wie folgt geändert:
1.3.2.1
Nr. 5.3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Nach Durchführung der Veranstaltung reicht die Honorarkraft eine Rechnung bei der Schulleitung ein. Diese bestätigt die Richtigkeit der Rechnung und leitet sie – im Bereich der Grund- und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt – direkt an die nach Nr. 5.1 Satz 1 zuständige Stelle weiter. Diese veranlasst die Anweisung der Zahlung.“
1.3.2.2
Nr. 5.3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Im Internet sind unter der Adresse https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung/begleitende-massnahmen.html Hinweise für die einzelnen Schularten zugänglich.“
1.3.3
Nr. 7 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Mustervertrag samt Anlage ist in der jeweils aktuellen Fassung im Internet unter folgender Adresse zugänglich: https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung/begleitende-massnahmen.html.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor