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Änderung der Bekanntmachung
über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber an einer
öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege
– Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung
für andere Bewerber an einer
öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege
– Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Dezember 2017, Az. VII.8-5S9500-3-7a.66 443
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom
23. Juli 2013 (KWMBl. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom14. Juli 2016 (KWMBl. S. 199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „2016/2017“ durch die Angabe „2017/2018“ ersetzt.
- b)
- Die Angabe „Kinderpflege 2017“ wird durch die Angabe „Kinderpflege 2018“ ersetzt.
- c)
- Die Wörter „Montag, 6. März 2017“ werden durch die Worte
„Montag, 5. März 2018“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirigent