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Änderung der Bekanntmachung
„Anerkennung von nach Rechtsvorschriften
der ehemaligen DDR abgeschlossenen
Ausbildungen in Erzieherberufen
gemäß Art. 37 des Einigungsvertrags“
„Anerkennung von nach Rechtsvorschriften
der ehemaligen DDR abgeschlossenen
Ausbildungen in Erzieherberufen
gemäß Art. 37 des Einigungsvertrags“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Dezember 2017, Az. VI.8-BS9520-8-7a.141 491
- 1.
- Die Bekanntmachung „Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 des Einigungsvertrags“ vom
6. April 1992 (KWMBl. I 1992 S. 224), die zuletzt durch Bekanntmachung vom6. März 1995 (KWMBl. I S. 133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2 werden die Wörter „die Regierung von Niederbayern, Postfach, 8300 Landshut“ durch die Wörter „das Bayerische Landesamt für Schule,
Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3.3 werden die Wörter „die Regierung von Niederbayern“ durch die Wörter „das Bayerische Landesamt für Schule“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am
1. August 2018 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor