2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung über
Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht
Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus,
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus,
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 3. September 2018, Az. II.5-BP4012.2
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch die Gemeinsame Bekanntmachung vom 1. September 2016 (KWMBl. 2017 S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Eingangssatz wird die Angabe „1. März 2016“ durch die Angabe „1. Januar 2017“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
- bei a)
- € 32,29
- bei b)
- € 27,62
- bei c)
- € 23,30
- bei d)
- € 18,79
- bei e)
- € 14,10
- 1.3
- Im Eingangssatz wird die Angabe „1. Januar 2017“ durch die Angabe „1. Januar 2018“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
- bei a)
- € 33,05
- bei b)
- € 28,27
- bei c)
- € 23,85
- bei d)
- € 19,23
- bei e)
- € 14,43
- 2.
- Nr. 1.1 und 1.2 dieser Bekanntmachung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 und Nr. 1.3 und 1.4 dieser Bekanntmachung mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Harald Hübner
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor