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Änderung der Bekanntmachung zur
Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern
an die Römisch-Katholische Kirche
und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern
an die Römisch-Katholische Kirche
und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
vom 16. Oktober 2018, Az. I.7-BK5027-3.84 835
Die Bekanntmachung zur „Zuständigkeit für den Vollzug von Leistungen des Freistaates Bayern an die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (Zust-Kultus)“ vom 8. Oktober 2013 (KWMBl. S. 307), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Oktober 2014 (KWMBl. S. 304) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1 werden die Wörter „der Regierung von Niederbayern“ durch die Wörter „dem Bayerischen Landesamt für Schule“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.2 werden die Wörter „der Regierung von Niederbayern“ durch die Wörter „dem Bayerischen Landesamt für Schule“ ersetzt.
- 2.
- Inkrafttreten
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor