2030-WK
Änderung der Bekanntmachung „Zuständigkeitsregelungen für
den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
(Zust-AN-WFKM)“
den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
(Zust-AN-WFKM)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
für Wissenschaft und Kunst
vom 30. November 2018, Az. R.5-M1413/3/1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst „Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst“ vom 28. November 2006 (KWMBl. I 2006 S. 361) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift werden die Wörter „ , Forschung und Kunst (Zust-AN-WFKM)“ durch die Wörter „und Kunst (Zust-AN-WKM)“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.1.4 wird die Angabe „Abs. 2“ durch die Angabe „Abs. 3“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 1.3 werden die Wörter „ , Forschung und Kunst (ZustV-WFKM)“ durch die Wörter „und Kunst (StMWK-Zuständigkeitsverordnung – ZustV-WKM)“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Dr. Andrea Siems
Ministerialdirigentin