Veröffentlichung KWMBl. 2018/02 S. 67 vom 04.01.2018

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Az. VI.5-BS9202-8-7a.70 842
2230.1.3-K
2230.1.3-K
Änderung der Bekanntmachung über den Modellversuch
„Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. Januar 2018, Az. VI.5-BS9202-8-7a.70 842
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)” vom 28. Juni 2016 (KWMBl. S. 144), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Mai 2017 (KWMBl. S. 158) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 3 nach Spiegelstrich 3 wird folgender Spiegelstrich 4 „– die Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO)“ eingefügt.
1.2
Nr. 8 Satz 2 erhält folgende Fassung: „§ 40 Abs. 5 Sätze 5 bis 7 FakOSozPäd gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass der Abgabetermin spätestens auf den letzten Schultag des zweiten Studienjahres gelegt wird; die Korrektur der Facharbeit erfolgt spätestens zum Ende der fünften Woche nach Unterrichtsbeginn des dritten Studienjahres.“
1.3
In Nr. 8 Satz 5 wird nach der Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz 2“ die Angabe „FakOSozPäd“ eingefügt.
1.4
Die Anlage 5 wird aufgehoben und es werden folgende Anlagen angefügt
Anlage 5 Muster Jahreszeugnis
Anlage 6 Muster Abschlusszeugnis
Anlage 7 Muster Urkunde
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.1 mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor

Anlagen