2230.1.1.0-K
Änderung der Bekanntmachung zur Krisenintervention an Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Januar 2018, Az. IV.9-BP4305.20-6a.135 003
- 1.
- Die Bekanntmachung zur Krisenintervention an Schulen vom 10. Juli 2013 (KWMBl. S. 255), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2.3 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Spiegelstrich 3 wird wie folgt gefasst:
„Beratung der Schulleitung, der Lehrkräfte, der Verwaltungskräfte und des weiteren Schulpersonals, um die schulischen Abläufe zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit der Schule möglichst schnell wieder herstellen zu können“
- 1.1.2
- Spiegelstrich 8 wird wie folgt gefasst:
„Nachbetreuung von direkt und indirekt betroffenen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Verwaltungskräften, des weiteren Schulpersonals und der Eltern in Zusammenarbeit mit der staatlichen Schulberatungsstelle und dem schulischen Krisenteam (Nachsorge)“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor