2230.1.1.3-K
Änderung der Bekanntmachung
„Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer schulischer
Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse bei Spätaussiedlern
nach dem Bundesvertriebenengesetz“
„Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer schulischer
Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse bei Spätaussiedlern
nach dem Bundesvertriebenengesetz“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. Februar 2018, Az. VI.8-BS9520-7b.4 974
- 1.
- Die Bekanntmachung „Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer schulischer Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse bei Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz“ vom 10. Januar 2014 (KWMBl. S. 36) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Buchst. a erhält folgende Fassung:
„das Bayerische Landesamt für Schule für Berufsabschlüsse im gewerblich-technischen, im kaufmännischen, im sozialpflegerischen und im sozialpädagogischen Bereich“.
- 1.2
- Der bisherige Buchst. b wird aufgehoben.
- 1.3
- Der bisherige Buchst. c wird Buchst. b.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor