2236.4.2-K
Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe;
hier: Zeugnismuster
hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Februar 2018, Az. VI.8-BS9612-3-7-7a.1 872
- 1.
- 1Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe, Hebammen und Notfallsanitäter (Berufsfachschulordnung Pflegeberufe – BFSO Pflege) vom 19. Mai 1988 (GVBl. S. 134, BayRS 2236-4-1-2-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 2017 (GVBl. S. 97), zu erteilenden Jahreszeugnisse, Abschlusszeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A4 auszustellen.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4In die Zeugnisse und Urkunden sind Name und Vorname sowie gegebenenfalls weitere Vornamen einzutragen.
5Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
- –
- staatlichen Schulen,
- –
- kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
- –
- staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
- a)
- Abschlusszeugnis,
- b)
- die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
- c)
- Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
7Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
2Mit Ablauf des 31. März 2018 tritt die Bekanntmachung zum Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe, hier: Zeugnismuster, vom 1. März 2010 (KWMBl. S. 101), berichtigt durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2010 (KWMBl. S. 164), außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
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Zwischenzeugnis (soweit in der Schulordnung vorgesehen)
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Anlage 2:
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Jahreszeugnis
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Anlage 3:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Krankenpflege
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Anlage 4:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege
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Anlage 5:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe
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Anlage 6:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe (andere Bewerber)
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Anlage 7:
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Urkunde für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe
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Anlage 8:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Altenpflege
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Anlage 9:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
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Anlage 10:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (andere Bewerber)
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Anlage 11:
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Urkunde für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
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Anlage 12:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Hebammen
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Anlage 13:
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Abschlusszeugnis für die Berufsfachschule für Notfallsanitäter
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Anlage 14:
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Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss
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- Anlage 1: Zwischenzeugnis
- Anlage 2: Jahreszeugnis
- Anlage 3: Abschlusszeugnis
- Anlage 4: Abschlusszeugnis
- Anlage 5: Abschlusszeugnis
- Anlage 6: Abschlusszeugnis
- Anlage 7: Urkunde
- Anlage 8: Abschlusszeugnis
- Anlage 9: Abschlusszeugnis
- Anlage 10: Abschlusszeugnis
- Anlage 11: Urkunde
- Anlage 12: Abschlusszeugnis
- Anlage 13: Abschlusszeugnis
- Anlage 14: Zeugnis