Veröffentlichung KWMBl. 2018/05 S. 144 vom 13.03.2018

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Az. III.4-5S7641-4b.6 667
2230.1.3-K
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Änderung der Bekanntmachung
„Schulversuch ,Mittlere-Reife-Kurse in den
Jahrgangsstufen 5 und 6‘ der Mittelschule“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. März 2018, Az. III.4-5S7641-4b.6 667
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. Juli 2013 (KWMBl. S. 234), die durch Bekanntmachung vom 4. August 2015 (KWMBl. S. 167) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 4 wird die Angabe „§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1“ durch die Angabe „§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1“ ersetzt.
2.
In Nr. 5 wird der 1. Absatz wie folgt gefasst:
„Die M5/M6-Kurse sind eine Weiterentwicklung der Modularen Förderung. Die Differenzierung kann sich auch auf den regulären Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erstrecken. Parallel hierzu sind Fördermöglichkeiten im Klassenverband unter Berücksichtigung der vorhandenen Heterogenität und nach Maßgabe des LehrplanPLUS Mittelschule gezielt zu nutzen.
In den M5/M6-Kursen werden auch Leistungsnachweise unter Berücksichtigung des erhöhten Anforderungsniveaus erbracht, deren Ergebnisse in die Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler eingehen können; bei den Aussagen zur Lernentwicklung gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 MSO werden sie in angemessener Weise berücksichtigt.
Die Teilnahme an den M5/M6-Kursen ist als Bemerkung in den Zeugnissen gesondert aufzunehmen.“
3.
In Nr. 6 wird die Angabe „2017/2018“ durch die Angabe „2019/2020“ ersetzt.
4.
Nr. 7 wird wie folgt gefasst:
7. Auswertung
Die Umsetzung der M5/M6-Kurse wird von den örtlich zuständigen Staatlichen Schulämtern begleitet und vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) evaluiert. Die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter werden gebeten, dem Staatsministerium über den Verlauf des Schulversuchs bis zum 30. September 2018 über die Regierung von Schwaben zu berichten. Das ISB und die Regierung von Schwaben werden gebeten, dem Staatsministerium einen abgestimmten Abschlussbericht bis zum 1. September 2019 vorzulegen.“
5.
In Nr. 8 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
6.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2018 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor