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Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Vorschriften des
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. März 2018, Az. II.7-BS1331.0/23
- 1.
- Nr. 8 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit vom 1. September 2009 (KWMBl. S. 301), die durch Bekanntmachung vom 23. September 2016 (KWMBl. S. 223) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8.1 Satz 2 werden die Wörter „bei der Regierung von Schwaben (Regierung)“ durch die Wörter „beim Bayerischen Landesamt für Schule (Landesamt)“ und die Wörter „von der Regierung“ durch die Wörter „vom Landesamt“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 8.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 werden die Wörter „Die Regierung“ durch die Wörter „Das Landesamt“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 2 wird das Wort „Sie“ durch das Wort „Es“ ersetzt.
- 1.2.3
- In Satz 3 werden die Wörter „von der Regierung“ durch die Wörter „vom Landesamt“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 8.3 Satz 1 werden die Wörter „Die Regierung“ durch die Wörter „Das Landesamt“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 8.4 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 1 werden die Wörter „der Regierung“ durch die Wörter „dem Landesamt“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Satz 2 werden die Wörter „Die Regierung“ durch die Wörter „Das Landesamt“ ersetzt.
- 1.4.3
- In Satz 3 werden das Wort „Sie“ durch das Wort „Es“ und das Wort „ihr“ durch das Wort „ihm“ ersetzt.
- 1.4.4
- In Satz 4 werden die Wörter „Die Regierung“ durch die Wörter „Das Landesamt“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor