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Änderung der Bekanntmachung über
den Schulversuch „Erprobung eines von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des
Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG)
abweichenden Schuljahresbeginns an
Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe“
den Schulversuch „Erprobung eines von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des
Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG)
abweichenden Schuljahresbeginns an
Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2018, Az. VI.5-BS9202.14-3-7a.39 221
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
5. Juli 2016 (KWMBl. S. 153) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst:
- „5.1
- Der Schulversuch findet in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 an nachfolgenden Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe statt:
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Diakoniewerk München-Maxvorstadt, München
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe der Akademie Städtisches Klinikum München GmbH, München
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Kreiskrankenhaus Vilsbiburg des Landkreises Landshut, Landshut
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe des Klinikums Nürnberg, Nürnberg
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe des Schulzentrums Pflegeberufe, Rothenburg o.d. Tauber
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Klinikum Dritter Orden München, München
Der Schulversuch findet in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 zusätzlich an nachfolgenden Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe statt:
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Klinikum Landkreis Erding in Erding
- –
- Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe Haar am Isar-Amper-Klinikum, Klinikum München Ost
- –
- Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Klinikum der Universität München“
- 1.2
- In Nr. 5.3 wird das Wort „nur“ durch das Wort „erstmals“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 6.1 werden die Wörter „mit Ablauf des 31. Juli 2017“ durch die Wörter „mit Ablauf des 31. März 2020“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 6.2 werden die Wörter „zum Schuljahr 2016/17“ durch die Wörter „zum Schuljahr 2018/19“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom
1. August 2017 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor