Veröffentlichung KWMBl. 2018/08 S. 234 vom 11.06.2018

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Az. VI.8-BO9200.0/6/9
2236.1-K
2236.1-K
Änderung der Bekanntmachung
„Festlegung der Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung
schulischer Berufsabschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 11. Juni 2018,  Az. VI.8-BO9200.0/6/9
1.
Die Bekanntmachung „Festlegung der Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung schulischer Berufsabschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“ vom 6. Juni 2014 (KWMBl. S. 87) wird wie folgt geändert:
1.1
Die Buchst. a) und b) werden durch folgenden Buchst. a) ersetzt:
„a)
das Bayerische Landesamt für Schule für ausländische Berufsabschlüsse im gewerblich-technischen, im kaufmännischen, im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich sowie für andere ausländische Berufsabschlüsse, soweit diese nicht unter b) fallen sowie für Berufsabschlüsse an bayerischen Ergänzungsschulen und bestandsgeschützten Ersatzschulen nach Art. 92 Abs. 7 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,“
1.2
Der bisherige Buchst. c) wird Buchst. b).
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor