2236.1-K
Änderung der Bekanntmachung
„Festlegung der Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung
schulischer Berufsabschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“
„Festlegung der Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung
schulischer Berufsabschlüsse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
vom 11. Juni 2018, Az. VI.8-BO9200.0/6/9
- 1.
- Die Bekanntmachung „Festlegung der Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung schulischer Berufsabschlüsse gemäß
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG“ vom 6. Juni 2014 (KWMBl. S. 87) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Buchst. a) und b) werden durch folgenden Buchst. a) ersetzt:
- „a)
- das Bayerische Landesamt für Schule für ausländische Berufsabschlüsse im gewerblich-technischen, im kaufmännischen, im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich sowie für andere ausländische Berufsabschlüsse, soweit diese nicht unter b) fallen sowie für Berufsabschlüsse an bayerischen Ergänzungsschulen und bestandsgeschützten Ersatzschulen nach Art. 92 Abs. 7 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,“
- 1.2
- Der bisherige Buchst. c) wird Buchst. b).
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft
Herbert Püls
Ministerialdirektor