Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung)
der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2020
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Februar 2019, Az. III.3-BS7175-4b.579
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Qualifikationsprüfung 2020 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), für diejenigen Förderlehreranwärter durch, die im September 2018 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.
- 1.
- Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,
- a)
- für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
- b)
- die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
- c)
- die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
- d)
- die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.
- 2.
- Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 1 d).
- 3.
- Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 27. Januar 2020 bis 29. Mai 2020 statt.
Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 2. Juni 2020 bis 5. Juni 2020 statt.
- 4.
- Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 6. April 2020 statt.
- 5.
- Für die Prüfungsteilnehmer 2020, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 27. Juli 2020 festgelegt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 14