7070-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms
für Forschung und Entwicklung „Elektronische Systeme“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. Dezember 2018 Az.: 6-6665h/413
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für Forschung und Entwicklung „Elektronische Systeme“ vom 29. Januar 2015 (AllMBl. 2015, S. 78) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8 wird der Wortlaut wie folgt gefasst:
„Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor