2034.3.1-F
Änderung der Bekanntmachung über die Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 15. März 2019, Az. 25-P 2518-1/51
§ 1
Die Anlagen 1 und 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Auszubildenden in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern vom 24. September 2008 (FMBl. S. 198, StAnz. Nr. 40), die durch Bekanntmachung vom 12. September 2017 (FMBl. S. 442) geändert worden ist, werden durch die Anlagen 1 bis 3 aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor
- Anlage 1: Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt
- Anlage 2: Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt
- Anlage 3: Ausbildungsvertrag für Auszubildende, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit) gilt