Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 128 vom 10.04.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2020/2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. März 2019, Az. VI.6-BS9610-6-7a.3 536

1.
Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 2. März bis 13. März 2020 entgegengenommen.
2.
Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3.
Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 18. März 2020 statt.
4.
Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 22. Juli 2020 statt.
5.
Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 22. Juli 2020 statt.
6.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 22. Juli 2020 statt.
7.
Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8.
Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 15