Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. März 2019, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.200 671
- 1.
- Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2019/2021 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
- 2.
- Darüber hinaus nehmen auch Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2019/2021 an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I in einem Erweiterungsfach teil.
- 3.
- An der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der LPO II nehmen auch Bewerber teil, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I abgelegt und nicht bestanden haben (Pflichtwiederholer).
- 4.
- Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einem Erweiterungsfach nach der LPO II erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und nicht bestanden haben, nehmen ebenfalls an der Zweiten Staatsprüfung 2021/I in einem Erweiterungsfach nach der LPO II teil.
- 5.
- An der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der LPO II nehmen auch Bewerber teil, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und bestanden haben (Wiederholung zur Notenverbesserung).
- 6.
- Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und bestanden haben, nehmen ebenfalls an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I in einem Erweiterungsfach teil.
- Die 3. Prüfungslehrprobe für Prüfungsteilnehmer aus den Studienseminaren Februar 2019/2021 findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 2. Dezember 2020 an der Seminarschule statt.
- Die mündliche Prüfung für Prüfungsteilnehmer aus den Studienseminaren Februar 2019/2021 findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 2. Dezember 2020 an der Seminarschule statt.
- Die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung 2021/I (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) für Bewerber in einem Erweiterungsfach, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und nicht bestanden haben findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 2. Dezember 2020 an einer Seminarschule statt.
- Die Wiederholungsprüfung der Zweiten Staatsprüfung 2021/I (Prüfungslehrproben) für Bewerber, die diese Prüfung 2020/I oder 2020/II erstmals abgelegt und bestanden haben (Wiederholer zur Notenverbesserung), findet vom 14. September 2020 bis 2. Dezember 2020 statt.
Daher wird die Bekanntmachung vom 30. Oktober 2018, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.212 617 (KWMBeibl. Nr. 13, S. 300, StAnz. Nr. 46) in folgenden Punkten geändert:
- a)
- Abschnitt I, Abs. 2, Spiegelstrich 3, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
- b)
- Abschnitt I, Abs. 2, Spiegelstrich 5, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
- c)
- Abschnitt III, Abs. 5, Satz 3, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
- d)
- Abschnitt IV, Abs. 4, 4. Dezember 2020 wird durch 2. Dezember 2020 ersetzt
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 15